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Höhergruppierung stufengleich, Antrag aus 2016
mirgehtsgut:
Hallo ins Forum,
die stufengleiche Höhergruppierung gibt es ja erst ab 3.2017. Was passiert mit Höhergruppierung die davor beantragt wurden und erst nach 2017 stattgegeben wurden. Gilt dann das "alte" Recht oder das alte Recht bis 2017 und dann die Stufengleichheit oder gilt rückwirkend das neue Recht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Lars73:
Entscheidend ist zu welchen Datum (ggf. auch rückwirkend) die Höhergruppierung erfolgt. Wenn also also rückwirkend z.B. ab 1.12.2016 höhergruppiert ist gelten die damaligen Regelungen für eine Höhergruppierung.
Spid:
2016 gab es keinen Antrag auf Höhergruppierung.
mirgehtsgut:
--- Zitat von: Lars73 am 30.01.2021 13:47 ---Entscheidend ist zu welchen Datum (ggf. auch rückwirkend) die Höhergruppierung erfolgt. Wenn also also rückwirkend z.B. ab 1.12.2016 höhergruppiert ist gelten die damaligen Regelungen für eine Höhergruppierung.
--- End quote ---
Danke für die Information, hast Du hierzu eine Quelle?
mirgehtsgut:
--- Zitat von: Spid am 30.01.2021 13:58 ---2016 gab es keinen Antrag auf Höhergruppierung.
--- End quote ---
Woher willst Du das wissen?
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