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Höhergruppierung stufengleich, Antrag aus 2016
Spid:
Weil ein Antrag auf Höhergruppierung erst ab dem 01.01.17 gestellt werden konnte.
mirgehtsgut:
--- Zitat von: Spid am 30.01.2021 15:31 ---Weil ein Antrag auf Höhergruppierung erst ab dem 01.01.17 gestellt werden konnte.
--- End quote ---
Wie meinst Du das, was gab es davor, nichts?
Spid:
Vorher war es so, wie es seit dem 01.01.18 grundsätzlich auch wieder ist: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Mithin konnte in 2016 kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.
mirgehtsgut:
Und was ist/war wenn die Tätigkeit selbst höher angesiedelt ist. Immerhin habe ich einen solchen Antrag gestellt und dem wurde auch stattgegeben.
Spid:
TB sind stets richtig eingruppiert. Mithin kann eine Höhergruppierung weder beantragt noch gewährt werden, da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.
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