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Höhergruppierung stufengleich, Antrag aus 2016

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Spid:
Weil ein Antrag auf Höhergruppierung erst ab dem 01.01.17 gestellt werden konnte.

mirgehtsgut:

--- Zitat von: Spid am 30.01.2021 15:31 ---Weil ein Antrag auf Höhergruppierung erst ab dem 01.01.17 gestellt werden konnte.

--- End quote ---

Wie meinst Du das, was gab es davor, nichts?

Spid:
Vorher war es so, wie es seit dem 01.01.18 grundsätzlich auch wieder ist: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Mithin konnte in 2016 kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.

mirgehtsgut:
Und was ist/war wenn die Tätigkeit selbst höher angesiedelt ist. Immerhin habe ich einen solchen Antrag gestellt und dem wurde auch stattgegeben.

Spid:
TB sind stets richtig eingruppiert. Mithin kann eine Höhergruppierung weder beantragt noch gewährt werden, da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht.

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