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Höhergruppierung stufengleich, Antrag aus 2016

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WasDennNun:

--- Zitat von: mirgehtsgut am 30.01.2021 19:35 ---Und was ist/war wenn die Tätigkeit selbst höher angesiedelt ist. Immerhin habe ich einen solchen Antrag gestellt und dem wurde auch stattgegeben.

--- End quote ---
das was du Antrag nennst ist eigentlich nichts anderes, als dem AG mitzuteilen, dass man einen andere Rechtsauffassung bzgl. der Eingruppierung hat.
Daraufhin hat dein AG seine Rechtsmeinung geändert. Er hat also nichts und niemanden etwas stattgegeben, sondern einfach seinen Fehler korrigiert.
Korrekt wird ein solcher Fehler korrigiert, in dem man ab Zeitpunkt der Höhergruppierung (oder Einstellung) die EGs und Stufen so nachrechnet, als ob alles korrekte gelaufen wäre.
Deine Höhergruppierung dürfte bei dir zu irgendeinen Zeitpunkt vor 3.2017 gewesen sein.
Damit damit fällt die stufengleiche HG flach, weil ja die Regeln zum Nachrechnen genommen werden müssen, die zum Zeitpunkt er HG galten.
Und die Quellen sind der jeweils gültige Tarifvertrag.

Spid:
Inwiefern ergäbe sich aus der Sachverhaltsschilderung, daß die Rechtsmeinung des AG zuvor unzutreffend war und er sie korrigiert hätte?

Isie:

--- Zitat von: mirgehtsgut am 30.01.2021 19:35 ---Und was ist/war wenn die Tätigkeit selbst höher angesiedelt ist. Immerhin habe ich einen solchen Antrag gestellt und dem wurde auch stattgegeben.

--- End quote ---

Daraus.

Spid:
Nein - selbst dann nicht, wenn man darin eine Erweiterung der Sachverhaltsschilderung sähe.

Isie:
Welche andere Möglichkeit gibt es? Ansonsten könnte es die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf "Antrag" sein, aber das gibt die Sachverhaltsschilderung nicht her. Oder der Antrag, der ab dem 01.01.2017 möglich war, wurde bereits im Jahr 2016 gestellt.

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