Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?
brave:
Hallo,
ich wollte am Montag meinen Onkelz-Pullover an der Arbeit anziehen. Mama meinte, dass das sicherlich nicht ok ist und mein Arbeitgeber verbieten kann.
Es gibt im Hause nur eine Dienstanweisung, in der steht, dass man auch im Hochsommer nicht mit kurzen Hosen und, oder Flippies/Sandalen rumlaufen darf.
Ich durchlaufen grad unser Bürgeramt und hab täglich persönliche Bürgerkontakte.
Dürfte mir mein AG oder meine Vorgesetzte am Montag sagen, dass ich nach Hause fahren muss, um ein anderes Oberteil anzuziehen?
Dankeschön.
Gruß
Sozialarbeiter:
Jup, kann passieren. Im Rahmen des Weisungsrecht kannst du aufgefordert werden dich entsprechend zu kleiden. Das Beispiel mit den bedeckten Beinen und Füßen hast du ja schon genannt. Dein Arbeitgeber kann dich auch dazu auffordern "neutral" gekleidet zu erscheinen und auf wild bedruckte Pullover/Shirts zu verzichten.
RsQ:
Ich bin ganz bestimmt nicht spießig (und auch selbst absolut kein Fan von Anzug/Hemd/Krawatte/...). Aber wenn mir im Bürgeramt jemand im Onkelz-Pullover gegenüber sitzen würde, hätte ich mindestens Zweifel an dessen professioneller Einstellung zur Arbeit.
Einen Hauch neutraler/seriöser(!) geht es doch bestimmt?!?
brave:
Frei.Wild
Rammstein
?
BAT:
Burzum?
Skrewdriver?
Vielleicht östlich der Elbe ;)
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