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Was darf der AG an Kleidung wann wie warum verbieten?

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carriegross:
Man kann die Kirche auch im Dorfe lassen!

Von allen genannten Bands ist tatsächlich nur die Erstgenannte am Neutralsten und Seriösesten!

Wasserkopp:
oder man akzeptiert einfach, dass man das Risiko eingeht nach Hause geschickt zu werden.

Könnte auch mit einem kunterbunten Einhorn-Pullover passieren.

was_guckst_du:
...ich würds durchziehen...allerdings erst nach Beendigung der Ausbildung mit Festanstellung 8)

BStromberg:
Kauf dir testweise ein Fan-Shirt der "Amigos".

Wenn dir der Dienstvorgesetzte auch das als Kleidungsstück im Bürgerverkehr versagen sollte, hast du einen guten Anhaltspunkt, dass das ausgesprochene Trageverbot einen nachvollziehbaren Sachgrund hat und mit gleichem Maß gemessen wird.

Meist stehen in den butterweich ausformulierten "Diensthinweisen" zu diesen Utensilien so lapidare Sachen bzw. Aufzählungen wie ("keine Kleidung mit nach außen hin erkennbarer Sympathie zu einem gewissen Sportclub, einer Musikgruppe" etc. bla bla).

Persönlich finde ich, dass diese "Statement-Klamotten" eher nicht in die Amtsstuben gehören.

Ich will zum Beispiel gar nicht wissen, ob die Tante von der Führerscheinstelle Helene Fischer Ultra ist oder den Tennisclub 1986 Düdinghausen abfeiert.

Kaiser80:

--- Zitat von: BStromberg am 01.02.2021 08:10 ---Kauf dir testweise ein Fan-Shirt der "Amigos".


--- End quote ---

Sehr schöne Idee.

Ich sag "meinen" Azubis und wenn es sein muss auch anderen Kollegen was ich von entspr. Kleidung halte. Ich meine dass bspw. Fussball-Hoodies, Onkelz oder DÄ Fanklamotten oder Röcke, bei denen von hinten bis auf die Mandeln gucken kann im "Bürgerkontakt" nix zu suchen haben.

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