Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gesamtvolumen nach §18 TVöD und Kurzarbeit
mumble:
Wie erfolgt die Berechnung des Gesamtvolumens nach § 18 Abs. 3 TVöD-VKA wenn Beschäftigte in Kurzarbeit sind?
Spielt die Kurzarbeit keine Rolle und es werden nur die Tabellenlöhne herangezogen.
Spid:
Kurzarbeit wirkt sich im Tarifregime des TVÖD doch überhaupt nicht auf das Entgeltniveau aus.
mumble:
Das heißt, dass §18 Abs. 3 Satz 1 so auszulegen ist, dass die Berechnungsgrundlage die Tabellenwerte sind und nicht das tatsächlich ausbezahlte Entgelt?
Spid:
Nein, das heißt, daß im Tarifregime des TVÖD Kurzarbeit keine Wirkung auf das Entgelt hat.
mumble:
Versteh noch nicht was du meinst.
Unsere Kollegin von der Lohnabrechnung meint, dass das Kurzarbeitergeld nicht mitgerechnet wird und dadurch das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen für 2020 deutlich weniger ausfallen wird als das Jahr zuvor.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version