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Gesamtvolumen nach §18 TVöD und Kurzarbeit

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Schokobon:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.0.html

Spid:

--- Zitat von: mumble am 01.02.2021 13:56 ---Versteh noch nicht was du meinst.
Unsere Kollegin von der Lohnabrechnung meint, dass das Kurzarbeitergeld nicht mitgerechnet wird und dadurch das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen für 2020 deutlich weniger ausfallen wird als das Jahr zuvor.

--- End quote ---

Inwiefern käme es überhaupt zu einem Anspruch auf Kurzarbeitergeld, da das individuelle Entgelt durch Kurzarbeit ja nicht berührt wird.

mumble:

--- Zitat von: Schokobon am 01.02.2021 13:58 ---https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.0.html

--- End quote ---

Okay, unabhängig von Spids Meinung erfolgt in der Praxis aber die Auszahlung von Kurzarbeitergeld und deren Aufstockung.
Nehmen wir mal an der TV COVID wurde tarifkonform abgeschlossen und er hat Gültigkeit. Wie erfolgt dann die Berechnung des Gesamtvolumens?

Spid:
Der TV COVID wurde völlig korrekt abgeschlossen und ist gültig - er hat im Tarifregime des TVÖD lediglich keine Wirkung auf das Entgelt. Wenn tarifwidrig das Entgelt gekürzt worden ist, eröffnet das dann ja eine Klagemöglichkeit für jeden TB des jeweiligen AG.

mumble:
OK, ich geb auf. Wir warten auf die Mitteilung vom KAV wie vorzugehen ist.

Ich geh mal davon aus, dass es in anderen Kommunen auch so gehandhabt wird wie bei uns. Hat jemand die Kürzung schon eingeklagt und wenn nein warum nicht?

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