Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung in Abhängigkeit von Masterabschluss
WasDennNun:
--- Zitat von: Logo3 am 03.02.2021 12:57 ---Alles gut, danke für Eure Einschätzungen und Tipps, werde ich berücksichtigen.
Nur noch eine Rückfrage: dass aufgrund der tarifvertraglichen Höhergruppierungen (sorry: -Vergütungen) bei gleichgebliebener Tätigkeit Änderungsverträge zu unterschreiben sind mit der Änderung:
in §4 werden die Worte "Entgeltgruppe 9b" durch die Worte "Entgeltgruppe 11" ersetzt
bzw.
in §4 werden die Worte "Entgeltgruppe 9b" durch die Worte "Entgeltgruppe 13" ersetzt
ist für Euch nachvollziehbar?
--- End quote ---
Wenn in §4 drin steht, dass er AG sich verpflichtet den AN auszuübenden Tätigkeiten zu übertragen die zu einer Eingruppierung der "Entgeltgruppe 9b" führt, dann könnte das von Bedeutung sein.
Ansonsten ist es halt meistens ohne Belang was der für eine EG steht.
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