Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung in Abhängigkeit von Masterabschluss
Spid:
Da dem AG keine Entscheidung hinsichtlich der Eingruppierung zukommt, sind solche Zusicherungen unbeachtlich.
Organisator:
Also wenn man das so liest, insbesondere
--- Zitat von: Logo3 am 02.02.2021 16:16 ---Nun, das wurde mir doch immerhin schon zugesichert: "Wenn Sie die Masterurkunde einreichen, werden Sie nach E13 eingruppiert." ;)
--- End quote ---
ist es echt unfassbar, wie wenig sich manche Arbeitgeber mit Tarifverträgen auskennen und schlichtweg falsche Aussagen treffen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Logo3 am 02.02.2021 16:16 ---Nun, das wurde mir doch immerhin schon zugesichert: "Wenn Sie die Masterurkunde einreichen, werden Sie nach E13 eingruppiert." ;)
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--- Zitat von: WasDennNun am 02.02.2021 14:46 ---Vergütet, möglichweise! Aber ob man auch so eingruppiert ist, wie man vergütet wird ist ja eine andere Frage.
--- End quote ---
Und der Satz ist nur so korrekt:
"Wenn Sie die Masterurkunde einreichen, erhalten sie neue auszuübenden Tätigkeiten und werden dadurch nach E13 eingruppiert."
FAZIT:
Mach ne Klage und bezahle Lehrgeld.
Mach ne Klage und dein AG erhält eine Lehrstunde.
Mach ne Klage und dein AG begreift, dass er Geld sparen kann und korrigiert seine Eingruppierungsirrtümer.
und du wirst von den Kollegen gesteinigt :o
Logo3:
Alles gut, danke für Eure Einschätzungen und Tipps, werde ich berücksichtigen.
Nur noch eine Rückfrage: dass aufgrund der tarifvertraglichen Höhergruppierungen (sorry: -Vergütungen) bei gleichgebliebener Tätigkeit Änderungsverträge zu unterschreiben sind mit der Änderung:
in §4 werden die Worte "Entgeltgruppe 9b" durch die Worte "Entgeltgruppe 11" ersetzt
bzw.
in §4 werden die Worte "Entgeltgruppe 9b" durch die Worte "Entgeltgruppe 13" ersetzt
ist für Euch nachvollziehbar?
Spid:
Nein.
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