Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Blockade durch den Personalrat für Teilnahme am AL II
Lars73:
Weil du keine Aufgaben nach E9b hast...
was_guckst_du:
...weil Voraussetzung für den AL2 der AL1 ist...
Spid:
Der tarifliche Anspruch wird dadurch nicht berührt.
quereinsteiger91:
--- Zitat von: was_guckst_du am 03.02.2021 15:43 ---...weil Voraussetzung für den AL2 der AL1 ist...
--- End quote ---
gemäß Ausschreibung ist er das neben der VFA-Ausbildung, grundsätzliche Voraussetzung aber nicht.
Laut Personalabteilung und Studieninstitut müsste man als Quereinsteiger lediglich einen Eignungstest machen. Wenn man den besteht, kann man den AL II als Quereinsteiger ohne AL I machen.
Naja ich werde wohl mal das Gespräch mit dem Personalrat suchen, besten Dank für die zahlreichen Antworten!
blondie:
das hört sich sehr nach Niedersachsen an. wenn da so ist, kannst du dir das Gespräch mit dem Personalrat sparen.
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