Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Blockade durch den Personalrat für Teilnahme am AL II
quereinsteiger91:
ich sitze auf einer Stelle, die mit EG 9a bewertet ist. Laut Personalabteilung kann ich mit dem AL I nicht höher kommen, so dass eine Kostenübernahme / Freistellung zum Unterricht nicht gewillt ist.
Das Argument den AL I zu machen um dadurch den AL II machen zu können entkräftet die Personalabteilung mit der Aussage, dass nicht sichergestellt werden kann, dass ich in Zukunft wirklich die Zusage zum AL II bekomme.
Ich darf also weder den AL I, noch den AL II machen. Stecke deswegen etwas fest ...
Spid:
Wenn für Dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich gilt, ist Dir alsbald Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.
quereinsteiger91:
--- Zitat von: Spid am 03.02.2021 13:49 ---Wenn für Dich die Ausbildungs- und Prüfungspflicht sächlich, räumlich und persönlich gilt, ist Dir alsbald Gelegenheit zur Teilnahme zu geben.
--- End quote ---
zum AL I oder zum AL II? wie bekomme ich raus ob die gilt und worauf kann ich mich beziehen?
Spid:
Zum ALI. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ergibt sich aus Vorbemerkung Nr. 7 zur EGO TVÖD VKA.
quereinsteiger91:
Danke dir! Wieso greift diese Regelung nicht für den AL II?
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