Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Auswahlverfahren - welcher Bewerber macht das Rennen...
Bastel:
--- Zitat von: BüroLurchNRW am 05.02.2021 12:19 ---Das beantwortet aber meine Frage nicht ;)
--- End quote ---
Die Antwort findest du in Lars erstem Post.
Lars73:
Krankheitsbedingte Ausfälle sind nicht direkt Bewertungsrelevant. Sie können aber auf die Bewertung ausstrahlen. Hier konkret ist dann aber noch die Frage der Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Eine Benachteiligung die damit im Zusammenhang steht wäre unzulässig.
clarion:
Hallo,
die Stellenbesetzung wird über die Anlassbeurteilung der jeweiligen Bewerber gesteuert werden. Wegen Krankheit und Behinderung darf natürlich keine Schlechtbeurteilung statt finden. Ich gehe davon aus, dass jemand mit ca. 30 Jahren in A10 (Eingangsamt?) nicht durch besondere Leistungen hervor sticht. Haben mehrere Bewerber die (annähernd) gleiche Durchschnittsnote bei der Beurteilung, werden bei uns weitere Hilfskriterien wie z.B. ein strukturiertes Auswahlgespräch zur Auswahl herangezogen, um den oder die Leistungsbeste*n heraus zufinden. Schwerbehinderte müssen nur bei gleicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden. Spätestens beim strukturierten Interview wird man m.E. aber Leistungsunterschiede feststellen können.
Im Übrigen wird zumidnest in meinem Bundesland nach Statusamt beurteilt, dass heißt eine Durchschnittsnote x in A10 ist weniger wert als dieselbe Durchschnittsnote x in A11. Die Begründung lautete, dass man in A11 auch mehr leisten muss, bei uns gibt es da für jedes Statusamt so schöne Tabellen, die eine die Erwartungen an Komplexitiät und Selbstständigkeit der Aufgabenerledigung beschreibt.
Aber bei so vielen Krankheitstagen hat denn da noch niemand ein BEM versucht? Wenn das nicht fruchtet, dann über eine (Teil)Dienstunfähigkeit nachgedacht?
Yvonne:
Hat man bei einer Bewerbung auf eine gleichwertige Stelle eigentlich die gleichen Bewerberverfahrensansprüche, wie bei einer Bewerbung auf eine Beförderungsstelle? Einen finanziellen Nachteil kann es ja nicht geben...
BüroLurchNRW:
Danke Clarion. Welches ist denn "dein" Bundesland?
Also wie gesagt ist die Schwerbehinderung nicht der Grund für die langen Krankheitszeiten. Ich gehe auch eher von einer Gleichstellung aus, da der GdB durch Bandscheibenvorfälle und ähnliches entstanden ist (Details weiß ich hier nicht). Krankheitsausfälle sind wegen psychischer Leiden jedes Jahr erneut. Wiedereingliederung und BEM gibt es dann natürlich auch IMMER, da es mehr als 6 Wochen sind. Wieso keine Dienstunfähigkeit vorliegt- keine Ahnung....das frage ich mich seit ich da bin...
Mit der Beurteilung denke ich aber mal, dass jemand der 4-6 Monate im Jahr krank ist niemals so gut beurteilt werden kann wie Mitarbeiter die immer da sind. Selbst wenn man deshalb keine Abwertung vornehmen darf, wird sich das (hoffentlich) dennoch irgendwie auswirken. Auf mich hat es sich zumindest positiv ausgewirkt, da ich ja die ganze Arbeit immer mitmachen muss dann.
So wie ich hörte wurde sie auf der jetzigen Stelle "geparkt", weil es da nicht ganz sooo schlimm ist wenn sie ausfällt und belastbar ist sie eh nicht. Daher glaube ich auch nicht, dass sie diese Stelle bekommen wird. Die Personalabteilung weiß ja, dass sie jedes Jahr fehlt und auch ansonsten jeden Monat Fehlzeiten hat. So jemanden will man auf bestimmten Stellen nicht und weiß dies sicher zu verhindern (nehme ich mal an).
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