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Frage zu fremden Aufgaben und Überstunden
Garvield:
Bei uns kommt der TVÖD zur Anwendung. Im Vertrag stehen 39 Wochenstunden, für besondere Fälle kann der Arbeitgeber auch Wochenendarbeit usw anordnen. Dann steht, ich bin im "allgemeinen Verwaltungsdienst im Bereich des Bauamtes" beschäftigt, die Übertragung anderer Tätigkeiten bleibt vorbehalten. In einem Beiblatt steht, ich bin als Sachbearbeiter in der Verwaltung beschäftigt.
Klar ist, dass es angeordnet werden kann. Die Frage ist, ist eine mündliche Mittelung bereits eine Anordnung? Kann der Arbeitgeber unendlich viele Stunden verlangen und das ganze ohne Befristung, Begründung und Co? Also das würde dann in der Praxis heißen, man kann auch noch den Hausmeister einsparen, ich mach das dann auch noch mit und habe dann 70 Wochenstunden.
Das ist mein erster Vertrag im öffentlichen Dienst. Bei uns in der Privatwirtschaft waren Überstunden überhaupt nicht gern gesehen, daher irritiert mich das etwas, zumal bei uns in der Privatwirtschaft wirklich alles vertraglich geregelt wurde, angeordnete Überstunden wurden schriftlich befristet und genau mit der zu erledigenden Tätigkeit 14 Tage im Voraus angekündigt und es durfte auch keine Sekunde länger gemacht werden.
Wir haben leider keinen vom PR, der anwesend ist oder irgendwer, der mir im Amt was dazu sagen könnte.
Garvield:
--- Zitat von: Tagelöhner am 07.02.2021 14:24 ---"Er war auch schon bereits in der Probezeit stehts bemüht, sich in Bezug auf Arbeitsspitzen örtlich und zeitlich flexibel einteilen und heranziehen zu lassen" 8)
--- End quote ---
Ja sehr witzig. Hilft mir nur nicht weiter.
Spid:
Also wird sich an die Vereinbarung im Arbeitsvertrag gehalten.
Überstunden sind mit Zuschlägen zu vergüten, um dem AG ihre Anordnung sauer zu machen und die entsprechende Belastung auszugleichen. Handelt es sich denn tatsächlich um Überstunden, also um Arbeitsstunden, die der AG angeordnet hat? Oder warst Du lediglich der Auffassung, die Aufgaben bedürften des zeitlichen Mehraufwandes?
Garvield:
Nunja, ich arbeite ganz normal 39 Wochenstunden im Büro. In der ersten Januarwoche kam dann der Chef rein und meinte: Ab sofort je nach Wetterlage auch Samstags beim Bauhof mithelfen und zwar JEDEN Samstag oder auch sogar noch den Sonntag und zwar von 19-01 Uhr Abends/Nachts. Klar läuft die Uhr, aber ich habe keinen Plan, wie lang das gehen soll mal fällt es aus, mal soll ich spontan kommen, mal ist es nur Sa, mal ist es Sa + So. Ich habe Familie und derzeit ist die Planung ohnehin alles andere als schwierig.
Also diese Infos habe ich alle nicht schriftlich, nur alles mündlich mitgeteilt bekommen.
Es sind also Aufgaben, bei denen ich nicht sagen kann, ich mach das einfach unter der Woche und erledige es im Büro, sondern es wird Präsenz ganz klar gefordert an unüblichen Tagen und Nachts.
Für mich ist jetzt auch die Frage, wo die Grenzen sind - gibt es Grenzen? Ansonsten wäre der Sache ja Tür und Tor geöffnet, am Ende mache ich statt 7,5 Stunden am Tag irgendwie 15 Stunden und bald 20 Stunden.
Ich würde mich nur gern erkundigen ob das so gängig ist, da ich es wie gesagt, so überhaupt nicht kenne.
Dass die Probezeit eine Sonder-Situation darstellt, sollte jedem klar sein......andernfalls wäre auch klar, dass man diesen Zirkus irgendwann mit dem gelben Schein beantwortet, entspricht aber nicht meiner Arbeitsauffassung.
GrafSchilder:
Der Arbeitgeber kann alles anordnen, wenn er sagt, du musst morgen die Toiletten reinigen - zusätzlich - dann ist das natürlich auch zulässig, wenn er sagt, statt 39 Wochenstunden ab sofort 7 Tage die Woche arbeiten und 85 Wochenstunden ist das auch zulässig. Willkommen im öffentlichen Dienst - glaubt einem ja da "draußen" keiner. Eierschaukeln ist vorbei.
Ich mache meist in der ersten Halbzeit des Jahres um die 300-400 Überstunden und bin dann halt den Rest des Jahres im Urlaub - so what.
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