Bin einige Jahre im ÖD unterwegs gewesen und kann sagen, je kleiner die Behörde, desto weniger wird schriftlich angeordnet und festgelegt. Und oft haben schlicht und ergreifend viele auch garkeine Ahnung von den Vorgaben des TVÖD. Ich war in einem meiner Jobs in einer kleineren Behörde sofort nach Arbeitsbeginn in einem Projekt eingeteilt, hunderte (!) von Überstunden inklusive, Wochenendarbeit, nach 10 Monaten hatte ich soviele Überstunden, dass ich mal eben drei Monate hätte daheim bleiben können.
Am Jahresende wurde "gekappt", auf 20 Stunden. Prima - 10 Monate vorher hieß es: Können Sie dann alles über den Jahreswechsel abfeiern, 10 Monate später wechselte der Chef, konnte sich keiner mehr an irgendwas erinnern und ich stand mit hunderten von Stunden auf dem Konto, für die ich mich dann noch rechtfertigen konnte, weil hinterher keiner was wissen wollte und den anderen Kollegen ging es genauso, die noch da waren und zwischenzeitlich nicht gekündigt hatten.
Klage gegen den Arbeitgeber auf wackeliger Basis? Wer das macht, kann auch gleich den Hut nehmen, jedenfalls sollte jedem klar sein, wie es sich dann da anschließend arbeitet.
Was wurde gemacht? Mir wurde der Klimbim ausbezahlt, da hätte ich dann bei meiner Steuerlage auch gleich besser Zeitungen austragen können.
Lange Rede kurzer Sinn - was schriftlich nicht festgelegt ist, ist im Zweifel wackelig, so meine Erfahrung, je kleiner die Behörden und Einheiten, desto schwieriger, denn solche mündlichen Anordnungen erfolgen selten unter Zeugen, sondern werden irgendwie einfach "gelebt" und ehe man sich versehen hat, ist man im Strudel drinnen.
Heute würde ich das anders machen, allerdings bin ich auch fest im Sattel, in den ersten Wochen und Monaten murrt kaum jemand, der seinen Job behalten will und das weiß man auch.
Als früherer Abteilungsleiter kann ich heute sagen: Selbst schriftlichen Anordnungen wird sich erfolgreich entzogen durch permanente Krankmeldungen usw. Kaum ein Abteilungsleiter hat die Kapazitäten, einzelnen Mitarbeitern systematisch nachzusteigen, Amtsarzt einzuschalten und was weiß ich. Gerade nicht bei Überlastungsproblemen, schwupps wird die Überlastung angezeigt, dann macht man nichts mehr und die Arbeit muss ja erledigt werden, kein Chef hat ewig Zeit sich mit renitenten Mitarbeitern abzugeben und entgegen der hier oft zitierten Theorie - in der Praxis versetzt man diese dann maximal. Gerade im ÖD genießen Arbeitnehmer nach der Wartezeit einen großen Schutz, weiß doch jeder. Deshalb gibt es ja auch eine große Auslese, man guckt dreimal hin und vergibt besser mal erst einen befristeten Vertrag (ist bei uns inzwischen üblich), denn sechs Monate sind schnell rum, 2 Jahresverträge sind daher immer beliebter. Sogar bei Führungskräften.