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Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)
Unwissender20:
Wird die REZ bereits zum 01.04. ausgezahlt bzw. steht ein Datum zwecks Gewährung (möglicherweise unter Vorbehalt)?
xap:
--- Zitat von: Unwissender20 am 08.02.2021 14:54 ---Wird die REZ bereits zum 01.04. ausgezahlt bzw. steht ein Datum zwecks Gewährung (möglicherweise unter Vorbehalt)?
--- End quote ---
ab 01.01.2021
Asperatus:
Eine Auszahlung ist grundsätzlich erst möglich, wenn das Gesetz beschlossen ist. Dann wird man sehen, inwiefern das verkündete Gesetz einen regionalen Ergänzungszuschlag enthält. Eine Zahlung unter Vorbehalt, wie bei linearen Besoldungserhöhungen, halte ich für ausgeschlossen. Nach dem jetzigen Entwurf würde die Zahlung dann rückwirkend erfolgen.
Hier ist der Entwurf übrigens abrufbar (falls der Link noch nicht im anderen Thema entdeckt wurde):
https://wetransfer.com/downloads/6f722656d2ca2f56cdf43904d470f39d20210208102341/79062084985aea2944e7141600ef8d2920210208102737/a1a408
Bommel100715:
„§ 41a
Regionaler Ergänzungszuschlag
(1) Zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung erhalten Beamte und Richter ergänzend zum Familienzuschlag einen regionalen Ergänzungszuschlag,
1. wenn sie verheiratet oder verwitwet sind und einen Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten,
2. für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird.
Sind Nr. 1 und 2 gekoppelt zu verstehen? Oder erhalten auch unverheiratete Personen mit Kind den REZ?
Max Bommel:
Im Entwurf steht zwischen Nr. 1 und Nr. 2 ein "oder". Insofern würden auch Unverheiratete den entsprechenden REZ für Kinder erhalten, für die sie das Kindergeld bekommen.
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