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Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)

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Max Bommel:
Wie interpretiert ihr § 41a Abs. 4 :

(4) Die Höhe des Zuschlags ergibt sich aus der Anlage VII. In den Fällen des § 40 Absatz 2 wird der entsprechende Betrag zur Hälfte gewährt.

Wird der REZ bei verbeamteten Ehepartner generell zur Hälfte gezahlt oder nur der REZ für Verheiratete (also die 80€ bei Mietenstufe VII zur Hälfte)?

Wäre ja komisch wenn auch die Kinderbeträge halbiert werden, da der Partner, selbst wenn er unter das BBesG fällt, mangels Kindergeldzahlung ja keinen Anspruch auf diese REZ-Anteile haben kann.


PS: Und was ich auch nicht kapiere: In den unteren Mietstufen sind, die Beträge für das erste Kind geringer als für das zweite (z.B. IV - 1. Kind 83€  2. Kind 216€) in den oberen umgekehrt ((z.B. V - 1. Kind 320€  2. Kind 264€)?

Bommel100715:

--- Zitat von: Max Bommel am 09.02.2021 13:31 ---Im Entwurf steht zwischen Nr. 1 und Nr. 2 ein "oder". Insofern würden auch Unverheiratete den entsprechenden REZ für Kinder erhalten, für die sie das Kindergeld bekommen.

--- End quote ---

Danke dir für die Antwort, aber ich habe das so aus dem Entwurf kopiert und dort steht kein "oder". Oder bin ich blöd? Allerdings steht auch kein "und" da ;D

Asperatus:
Die Aufzählung in § 41a ist kumulativ zu verstehen.

Ich verstehe "entsprechender Betrag" so, dass er sich auf den REZ für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 bezieht. Hier könnte der Gesetzgeber im fertigen Gesetz präziser werden.

Dass die Beträge innerhalb der Mietenstufen von Kind zu Kind mal steigen und mal sinken liegt vermutlich daran, dass eine Berechnung wie in S. 51 f des Entwurfs für jede Mietenstufe und jede Kinderanzahl vorgenommen wurde, sodass das verfügbare Nettoeinkommen immer gerade so 15 % über der sächlichen Grundsicherung liegt. Zumindest meine Annahme.



Roja:

--- Zitat von: Asperatus am 09.02.2021 16:41 ---Die Aufzählung in § 41a ist kumulativ zu verstehen.

--- End quote ---

Kumulativ heißt, es muss beides erfüllt sein? Also würden unverheiratete Paare in die Röhre schauen, also nichts für das Kind bekommen? Weshalb?

Bist du dir absolut sicher?

Schon mal danke für deine Antwort  :)

sapere aude:
Ich bin da anderer Ansicht: Die Nummern 1 und 2 begründen jeweils für sich einen eigenen Anspruch.
Nr. 1 Voraussetzung für REZ zweite Spalte   
Nr. 2 Voraussetzung für REZ ab dritte Spalte

"Spalte" bezieht sich auf die Tabelle im Entwurf, S. 19

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