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Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)

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Max Bommel:

--- Zitat von: Bommel100715 am 09.02.2021 15:51 ---
--- Zitat von: Max Bommel am 09.02.2021 13:31 ---Im Entwurf steht zwischen Nr. 1 und Nr. 2 ein "oder". Insofern würden auch Unverheiratete den entsprechenden REZ für Kinder erhalten, für die sie das Kindergeld bekommen.

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Danke dir für die Antwort, aber ich habe das so aus dem Entwurf kopiert und dort steht kein "oder". Oder bin ich blöd? Allerdings steht auch kein "und" da ;D

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Ne, sorry, ich bin der, der nicht lesen kann, bin wohl in den 41 verrutscht. Da steht natürlich kein oder. Ich bin mir nicht ganz sicher wie der 41a zu lesen ist, ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass man alleinerziehende hier ausschließen will.

Verwaltungsgedöns:
Wie wäre es eigentlich bei Trennungskindern, für die der Bundesbeamte Unterhalt zahlt und in seiner Wohnung Kinderzimmer vorhält? Die Kinder leben beim Ex-Partner und dieser bezieht das Kindergeld. Bekommt der Bundesbeamte die kinderbezogenen Ortszuschläge dann auch?

maxg:

--- Zitat von: Max Bommel am 09.02.2021 13:36 ---(...)
PS: Und was ich auch nicht kapiere: In den unteren Mietstufen sind, die Beträge für das erste Kind geringer als für das zweite (z.B. IV - 1. Kind 83€  2. Kind 216€) in den oberen umgekehrt ((z.B. V - 1. Kind 320€  2. Kind 264€)?

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Diesen Logikbruch in der Tabelle hätte ich auch gerne mal erklärt. Leider habe ich im Entwurf nichts gefunden, wie BMI zu den Werten der Tabelle gelangt ist.

Zusätzlich empfinde ich (neidfrei) die Werte als unfassbar hoch, da sie doch bedeuten, dass in den "höheren" Regionen (VII und auch noch VI) die Bezüge der Beschäftigten mit (mehreren) Kindern um eben diese Beträge unter dem verfassungsmäßig herzuleitenden Anspruch lagen. Und keine Gewerkschaft hat es bemerkt oder ernsthaft kritisiert ...

Max Bommel:

--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 10.02.2021 00:50 ---Wie wäre es eigentlich bei Trennungskindern, für die der Bundesbeamte Unterhalt zahlt und in seiner Wohnung Kinderzimmer vorhält? Die Kinder leben beim Ex-Partner und dieser bezieht das Kindergeld. Bekommt der Bundesbeamte die kinderbezogenen Ortszuschläge dann auch?

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Wenn sich die Frage auf den REZ bezieht: Nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht, da ihm kein Kindergeld gewährt wird.

Asperatus:

--- Zitat von: Roja am 09.02.2021 21:08 ---
--- Zitat von: Asperatus am 09.02.2021 16:41 ---Die Aufzählung in § 41a ist kumulativ zu verstehen.

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Kumulativ heißt, es muss beides erfüllt sein? Also würden unverheiratete Paare in die Röhre schauen, also nichts für das Kind bekommen? Weshalb?

Bist du dir absolut sicher?

Schon mal danke für deine Antwort  :)

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Nein, mit kumulativ meinte ich, dass sich die Ansprüche anhäufen. Wer verheiratet ist ohne Kinder, enthält REZ (Aber nur in Mietenstufe VII in Höhe von 80 Euro), wer mindestens ein Kind hat auch je nach dem Tabellenwert. Gleiches gilt bei verheiratet mit Kind oder mit Kind, aber nicht verheiratet.

Deshalb steht auch dort nicht "wenn sie Kinder haben", sondern "für die Kinder". Eine gdachte "und"-Verknüpfung wäre hier unschädlich für die Verheirateten ohne Kinder. Sie bekämen dann weiterhin den REZ nach Anlage VII, Spalte "für Verheiratete und Verwitwete mit Anspruch auf Familien-zuschlag der Stufe 1".


--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 10.02.2021 00:50 ---Wie wäre es eigentlich bei Trennungskindern, für die der Bundesbeamte Unterhalt zahlt und in seiner Wohnung Kinderzimmer vorhält? Die Kinder leben beim Ex-Partner und dieser bezieht das Kindergeld. Bekommt der Bundesbeamte die kinderbezogenen Ortszuschläge dann auch?

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Da gebe ich Max Bommel recht. Nur wer Kindergeld erhlt, erhält den regionalen Ergänzungszuschlag für die Kinder.

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