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Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)

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Max Bommel:

--- Zitat von: Asperatus am 10.02.2021 19:14 ---
--- Zitat von: bgler am 10.02.2021 12:22 ---
--- Zitat von: BeuteZoellner am 10.02.2021 11:52 ---Aber bei Unverheirateten fällt der FamZuschlag Stufe 1 weg (Par. 40 Abs1 Nr. 4 BBesG)?

--- End quote ---

Jo. Es gibt aber eine Übergangsregelung längstens bis zum 31.12.2023, in welcher der FZ in gleicher Höhe fortgezahlt wird, wenn es durch die Neuregelung zu einer Schlechterstellung kommt. Die Frage ist nur, ob diese Übergangsregelung auch dann greift, wenn es durch den REZ in der Summe mit dem neugeregelten FZ trotzdem mehr als vorher gibt..

--- End quote ---

Bezieht sich der aktuelle § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG nicht auf Alleinerziehende? Die würden nach dem § 40 Abs. 1 Nr. 3 weiterhin Familienzuschlag der Stufe 1 erhalten.

Wegzufallen scheint jedoch die Stufe 1, wenn eine Person aufgenommen wurde, die aus gesundheitlichen Gründe Hilfe bedarf (pflegebedürftige Angehörige)?

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Bei wechselseitiger Aufnahme könnte die Stufe 1 auch wegfallen, wenn das andere Elternteil den Entlastungsbetrag erhält.

flip:

--- Zitat von: Max Bommel am 10.02.2021 21:03 ---Bei wechselseitiger Aufnahme könnte die Stufe 1 auch wegfallen, wenn das andere Elternteil den Entlastungsbetrag erhält.

--- End quote ---
Auch wenn man unverheiratet ist und zwar Kindergeld bekommt, aber nicht Alleinerziehend nach § 24 b des ESTG.
Dieser Fall tritt ein, sobald ein weiterer Volljähriger im Haushalt ist, für den man kein Kindergeld (mehr) bekommt.
Kein FZ Stufe 1 mehr wie bisher und auch künftig kein REZ 1. 

Unwissender20:
Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?

Asperatus:

--- Zitat von: Unwissender20 am 11.02.2021 12:40 ---Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?


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Das gleicht einem Blick in die Glaskugel. Ich würde sagen, in dieser Legislaturperiode noch. ;) Unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes werden die Zahlungen rückwirkend zum 1. Januar bzw. 1. April 2021 erfolgen.

Unwissender20:

--- Zitat von: Asperatus am 11.02.2021 12:46 ---
--- Zitat von: Unwissender20 am 11.02.2021 12:40 ---Wann kann man in etwa damit rechnen, dass das Gesetz durch den Bundestag geht? Jemand eine Einschätzung parat?


--- End quote ---
Das gleicht einem Blick in die Glaskugel. Ich würde sagen, in dieser Legislaturperiode noch. ;) Unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes werden die Zahlungen rückwirkend zum 1. Januar bzw. 1. April 2021 erfolgen.

--- End quote ---

Mal schauen, wieviele Klagen eingereicht werden.... :D

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