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Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)

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Roja:
Die vbba schreibt:

Neu ist die Einführung eines regionalen Ergänzungszuschlags. Die Höhe dieses Zuschlages orientiert sich unter Rückgriff auf das WoGG an der Mietenstufe (I bis VII) der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Anzahl der Kinder. Je nach Mietenstufe ist unter der Voraussetzung, dass Anspruch auf Familienzuschlag nach Stufe 1 besteht, für erste, zweite, dritte, vierte und weitere Kinder ein bestimmter Betrag vorgesehen. Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung eines Ergänzungszuschlags, jedoch gilt eshier noch einige Ungerechtigkeiten zu beseitigen. So werden im Entwurf, z.B.  Nicht-Verheiratete mit Familie ebenso benachteiligt, wie Versorgungsempfänger mit Kindern.

Heißt das, dass man den REZ (für die Kinder) nur bekommt, wenn man auch Anspruch auf FZ Stufe 1 hat? Oder bekommt man den auch (für die Kinder) wenn man nur Anspruch auf FZ Stufe 2 hat?

flip:

--- Zitat von: Roja am 23.02.2021 18:12 ---
Heißt das, dass man den REZ (für die Kinder) nur bekommt, wenn man auch Anspruch auf FZ Stufe 1 hat? Oder bekommt man den auch (für die Kinder) wenn man nur Anspruch auf FZ Stufe 2 hat?

--- End quote ---

REZ Stufe 2 und höher gibts für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird.
REZ Stufe 1 gibt es nur für Verheiratete, die auch den FZ Stufe 1 erhalten.

Beim FZ Stufe 1 fallen alle Unverheirateten raus, die seither FZ Stufe 1 erhalten haben, ggf. mit Übergangsfrist.

Welche Auswirkung das alles auf den Beihilfesatz noch hat, wird sich zeigen.

MasterOf:
Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?

flip:

--- Zitat von: MasterOf am 23.02.2021 20:14 ---Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?

--- End quote ---
Im Entwurf steht: "für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird."
Das ist meines Erachtens eindeutig: der REZ wird nicht gezahlt!
Ich bin kein Jurist, hier scheint es Nachbesserungsbedarf zu geben.

MasterOf:

--- Zitat von: flip am 23.02.2021 20:44 ---
--- Zitat von: MasterOf am 23.02.2021 20:14 ---Wie verhält es sich mit dem REZ, wenn meine Ehefrau (nicht im öD tätig) das Kindergeld für unsere beiden Kinder erhält? Wir wohnen in der Mietstufe IV.
Ich hätte natürlich  Anspruch, jedoch wird es schlichtweg auf Ihr Konto überwiesen (sie kauft schließlich auch Kinder Klamotten etc.)?

--- End quote ---
Im Entwurf steht: "für die Kinder, für die ihnen Kindergeld gewährt wird."
Das ist meines Erachtens eindeutig: der REZ wird nicht gezahlt!
Ich bin kein Jurist, hier scheint es Nachbesserungsbedarf zu geben.

--- End quote ---

Danke für die Einschätzung, ich verstehe es auch so.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das im Sinne des Gesetzgebers ist? Ich meine, der FZ 2 wird auch unabhängig vom Kindergeldempfänger gezahlt ..

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