Regionaler Ergänzungszuschlag (REZ) Bund (quasi Ortszuschlag)

Begonnen von tigertom, 07.02.2021 15:10

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bgler

Zitat von: Bastel in 26.02.2021 12:08
Auch der gehört für Singles und Verheiratete flächendeckend eingeführt.

Das kann man natürlich machen - unter entsprechender Kürzung der Grundbesoldung.

xap

Zitat von: was_guckst_du in 26.02.2021 11:47
ok...wenn die Anderen Hirn bekommen, sollte Kimonbo doch wenigstens davon auch etwas mitbekommen...

..das wäre nicht nur gerecht, sondern würde auch die Anzahl blöder Äusserungen hier erheblich mindern... ;D

Beste heute!

WasDennNun

Zitat von: Bastel in 26.02.2021 12:08
Auch der gehört für Singles und Verheiratete flächendeckend eingeführt. Oder kostet eine 60qm Wohnung in München genauso viel wie in Bredenfelde?
Der Grund für die Einführung ist doch, dass einige Beamte mit Kinder extrem unterhalb der Mindestalimentation bezahlt werden. Dies ist jedoch bei Singles nicht der Fall, von daher wird darauf verzichtet diese Zulage flächendeckend einzuführen.
BTW: bekommt nicht der Münchner auch als Single eine REZ?

Bastel


sapere aude

Der verheiratete (kinderlose) Münchner bekommt den REZ.

was_guckst_du

Zitat von: Bastel in 26.02.2021 13:47
Zitat von: WasDennNun in 26.02.2021 13:25
BTW: bekommt nicht der Münchner auch als Single eine REZ?

Nein.
...der alleinerziehnde Single-Münchner mit Kindern schon..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kimonbo

Unfassbare Ungerechtigkeiten! Woisr der Aufschrei zur sozialen Gerechtigkeit? Schon im Wochenende???

Roberto

Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:

Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!

MasterOf

Zitat von: Roberto in 08.03.2021 12:17
Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:

Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!

Hallo, genau so sieht es lt. Entwurf aus.

bgler

Zitat von: Roberto in 08.03.2021 12:17
Hallo zusammen,

ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Stand heute erhalte ich als Bundesbeamter:

Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe IV:

Stufe 1: 151,16 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 206 € (REZ 1. Kind)+ 240 € (REZ 2.Kind)
= 855,54 €

Wenn ich das so richtig verstanden habe, hätte ich über 400 € brutto mehr. Kann das nicht glauben, ansonsten lade ich alle auf ein Bier ein!

Zitat von: MasterOf in 08.03.2021 12:34
Hallo, genau so sieht es lt. Entwurf aus.

Fast, lt. Entwurf würde das rückwirkend ab dem 01.01.2021 gelten. Aber die Nachzahlung geht dann ja für das Bier drauf :)

Roberto

Herzlichen Dank für die Antwort. Gibt es andere Meinungen?

Frage mich nämlich, warum die Gewerkschaften dann einen Vertrauensschutz für benachteiligte Beamte fordern? Nach dieser Rechnung kann man ja nicht weniger erhalten, sondern allenfalls mehr.

Meemo

Hallo,

Der Vorteil der aktuellen Regelung ist, daß auch alle Unverheirateten (mit Kindern) die Stufe 1 bekommen.

Wie sieht es also bei mir aus?

Unverheitratet mit Partner (= leiblicher Vater) und 2 gemeinsame Kinder im Haushalt

(ich nehme mal das gleiche Schema)
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe III:

Stufe 1: 0 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 83 € (REZ 1. Kind)+ 216 € (REZ 2.Kind)
= 557,38 €

Wäre ich in einer niedrigeren Stufe, würde ich nur für unser 2. Kind den REZ bekommen und der kompensiert in den kleineren Stufen den "Ehegattenzuschlag" nicht mehr.

Bis zur Mietenstufe III werden also alle benachteiligt, die unverheiratet zusammen leben und nur 1 Kind haben.
=> Transformiert man alle aktuellen Varianten auf die neue Lösung gibt es immer einen der weniger mit nach Hause nimmt.

VG
MeeMo

Roberto

Zitat von: Meemo in 08.03.2021 13:41
Hallo,

Der Vorteil der aktuellen Regelung ist, daß auch alle Unverheirateten (mit Kindern) die Stufe 1 bekommen.

Wie sieht es also bei mir aus?

Unverheitratet mit Partner (= leiblicher Vater) und 2 gemeinsame Kinder im Haushalt

(ich nehme mal das gleiche Schema)
Stufe 1: 149,36 €
Stufe 2: 127,66 € (1.Kind)+ 127,66 € (2.Kind)
= 404,68 €

Wie sieht es denn jetzt ab 01.04.21 aus? Bin in der Mietstufe III:

Stufe 1: 0 €
Stufe 2: 129,19 € + 129,19 € + 83 € (REZ 1. Kind)+ 216 € (REZ 2.Kind)
= 557,38 €

Wäre ich in einer niedrigeren Stufe, würde ich nur für unser 2. Kind den REZ bekommen und der kompensiert in den kleineren Stufen den "Ehegattenzuschlag" nicht mehr.

Bis zur Mietenstufe III werden also alle benachteiligt, die unverheiratet zusammen leben und nur 1 Kind haben.
=> Transformiert man alle aktuellen Varianten auf die neue Lösung gibt es immer einen der weniger mit nach Hause nimmt.

VG
MeeMo


Super Erklärung! Top! Vielen Dank.

Kimonbo

Unfassbar! Und die Singles??? Die kriegen gar kein Zuschuss zur Wohnung

WasDennNun

Zitat von: Kimonbo in 08.03.2021 17:17
Unfassbar! Und die Singles??? Die kriegen gar kein Zuschuss zur Wohnung
Die meisten leider nicht, das ist bei denen schon im Grundsold drin.
Oder ist da irgend ein Single der aufgrund der illegalen Besoldung unterhalb von Hartz4 Bedarf fällt?
Bei den Eltern mit Kinder ist das ja der Fall!