Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
"Aufstieg" nach § 27 BLV erleichtert
Organisator:
--- Zitat von: 2strong am 09.02.2021 16:00 ---Genau so ist es bisher grundsätzlich auch. Aus Anlass der Strukturreform des BRH und der damit einhergehenden Auflösung der Prüfungsämter des Bundes wurden in den Referaten bzw. Prüfungsgebieten des BRH nach dem Vorbild der obersten Landesbehörden Referentendienstposten in A 16 ausgebracht. Man hat dort dann neben der Referatsleitung einen Ministerialrat (oder theoretisch auch mehrere Ministerialräte) als herausgehobenen Referenten. Solche "Fachreferenten" kennen auch einzelne Oberbehörden im Bereich A 15.
--- End quote ---
Oha! Danke für die Info. Klingt aber nach einem sehr überschaubaren Personenkreis ;D
Asperatus:
Referatsleiter B 3 und min. ein Referent A 16 innerhalb eines Referats gibt es auch in anderen obersten Bundesbehörden.
2strong:
Ist mir nicht bekannt. Kenne neben dem BRH lediglich Fälle, in denen sich zwei Ministerialräte die Referatsleitung - auf Augenhöhe - teilen. Kannst Du Beispiele nennen und vielleicht sogar etwas zum Hintergrund sagen?
Asperatus:
Beispiel ist das BMVg. Zum Hintergrund ist mir nichts bekannt.
Asperatus:
Hier finden sich noch weitere Informationen des BMI zur Änderung der BLV:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/bundeslaufbahnverordnung-vierte-verordnung-zur-aenderung.html
Darunter ist der Referentenentwurf mit Begründung, die Kabinettsfassung mit Begründung sowie die Stellungnahmen von DBB und DGB. Beide forderten weitergehende Regelungen.
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