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Master nach Bachelor Öffentliche Verwaltung und Zugang zu höh. Dienst

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ultravires:
Hallo Community,

ich stehe kurz vor dem Abschluss meines Bachelorstudiums (Vollzeit - nicht dual). Der Studiengang der besuchten FH enthält zusätzlich eine Laufbahnbefähigung für den geh. Dienst.

Langfristig strebe ich nicht nur eine Beschäftigung als Sachbearbeiter an, sondern ich möchte Führungsaufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen.

Ich frage mich, ob ich in Vollzeit ein Masterstudium anschließen soll, um danach auf Stellensuche zu gehen, oder mich nun als Sachbearbeiter zu bewerben, um innerhalb einer Behörde nach einigen Jahren aufzusteigen.

Das Aufstiegsverfahren in deutschen Behörden vom gehobenen Dienst zum höh. Dienst scheint mir jedoch sehr selten zu sein. Das ist mir zu wenig Sicherheit, da ich mein Ziel irgendwann auch erreichen möchte.

Andererseits ist es nicht gesagt, dass ein Master Public Administration zum gewünschten Erfolg führen kann, da es auch hier geeignete Stellen geben muss.

Kurzum, über welchen der beiden Wege kann ich mein Ziel erreichen?

Kaiser80:
Kurzum: über beide

Organisator:
Schneller ginge es über den Master direkt. Aufstiegsverfahren in den hD sind noch nicht überall die Regel, manche Behörden bieten das gar nicht an; allenfalls (interne) Bewerbungen auf entsprechende Ausschreibungen.

Der MPA bietet dir allerdings keine Laufbahnbefähigung für den hD, von daher kommt es bei der Behördenwahl auch darauf an, einen Arbeitgeber zu finden, der dich auch verbeamten will.

Ansonsten gibt es Führungsstellen auch im gD ;)

ultravires:

--- Zitat von: Organisator am 09.02.2021 08:15 ---Schneller ginge es über den Master direkt. Aufstiegsverfahren in den hD sind noch nicht überall die Regel, manche Behörden bieten das gar nicht an; allenfalls (interne) Bewerbungen auf entsprechende Ausschreibungen.

Der MPA bietet dir allerdings keine Laufbahnbefähigung für den hD, von daher kommt es bei der Behördenwahl auch darauf an, einen Arbeitgeber zu finden, der dich auch verbeamten will.

Ansonsten gibt es Führungsstellen auch im gD ;)

--- End quote ---

Hallo und danke für deine Antwort. Der Master alleine reicht nicht aus für die Laufbahnbefähigung, wie sieht es jedoch mit dem in einem universitären 4-Semester Masterstudium enthaltenen Praktikum aus? Dieses könnte doch unter Umständen als förderlich anerkannt werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht in einem berufsbegleitenden Masterstudium, welches man selbst bezahlt und nicht durch den Dienstherrn bezahlt bekommt. Hier könnte jedoch die Gefahr bestehen, dass man sich die Mühe umsonst macht, sofern keine einer dem höh. Dienst förderlichen Tätigkeit vorliegt.

Organisator:

--- Zitat von: ultravires am 09.02.2021 19:52 ---Hallo und danke für deine Antwort. Der Master alleine reicht nicht aus für die Laufbahnbefähigung, wie sieht es jedoch mit dem in einem universitären 4-Semester Masterstudium enthaltenen Praktikum aus? Dieses könnte doch unter Umständen als förderlich anerkannt werden.

--- End quote ---

Schau mal in den § 21 BLV. Der übliche weg zum Erhalt der Laufbahnbefähigung nach dem Master ist die 2,5jährige hauptberufliche Tätigkeit. Ein Praktikum fällt da aus.


--- Zitat von: ultravires am 09.02.2021 19:52 ---Eine weitere Möglichkeit besteht in einem berufsbegleitenden Masterstudium, welches man selbst bezahlt und nicht durch den Dienstherrn bezahlt bekommt. Hier könnte jedoch die Gefahr bestehen, dass man sich die Mühe umsonst macht, sofern keine einer dem höh. Dienst förderlichen Tätigkeit vorliegt.

--- End quote ---
Das wäre die Variante nach 24 BLV, wenn Du schon verbeamtet wurdest.
Was meinst du mit "keine dem hD förderlichen Tätigkeit?"

Kurzum: Du kannst gleich deinen Master in Vollzeit machen oder berufsbegleitend, wenn du schon arbeiten willt. Bewerben auf einen neuen Job im hD müsstest du dich auf jeden Fall.

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