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Master nach Bachelor Öffentliche Verwaltung und Zugang zu höh. Dienst

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Organisator:

--- Zitat von: ultravires am 16.02.2021 00:57 ---
Das berufsbegleitende Studium wäre indes nach einer 1,5- bis zweijährigen Tätigkeit an mehreren Universitäten zum teil sogar im Fernstudium möglich, das gefällt mir insoweit gut, da man dann auch nebenher Berufserfahrung sammelt, die auch als hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden könnte.

Diese Frage stelle ich mir noch aktuell, was meint der Gesetzgeber denn im Zusammenhang der Qualifikationen für den höh. Dienst mit der 2,5 jährigen hauptberuflichen Tätigkeit? Reicht es da schon aus, ein paar Jahre in A9 / A10 gearbeitet zu haben oder ist für eine solche Stelle zwingend das Endamt des gehobenen Dienstes vorerst zu erreichen?

--- End quote ---

Nein!
Siehe Bastel - hauptberufliche Tätigkeit sammelst du erst nach Abschluss des Masters mit einer entsprechenden Tätigkeit.

Alphonso:

--- Zitat von: ultravires am 16.02.2021 00:57 ---
In meinem Fall würde es um den nichttechnischen Verwaltungsdienst gehen. :-)

Bist du durch deinen berufsbegleitenden Master (hast du dann selbst gezahlt, richtig? oder gibt es Zuschüsse?) im nichttechnischen Verwaltungsdienst aufgestiegen?



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Nein, ich "darf" jetzt das Referendariat nachholen. Ich bin allerdings auch im technischen Bereich zugegen.
In meiner Behörde ist es leider extrem. Jegliche Kann-Bestimmung in Gesetzen und Verordnungen wird hier als "Machen-wir-nicht"-Bestimmung ausgelegt. (Aufstieg, schnellere Beförderung, Anerkennung von Zeiten für Stufenfestsetzung etc.). Allerdings spielt mir meine mehrjährige Dienstzugehörigkeit, Altersstruktur im hD bei uns, Sonderzuschlag während des Refs, sowie praktische Zusage mit "schneller" (also nur entsprechende Wartezeiten) Beförderung in die Karten. Es kommt also einfach auf die Behörde an und deren Willen! Zumindest kam ich um Assesement-Center etc. vorbei... Das Ref wird jetzt schon irgendwie noch gehen. Je jünger desto besser.

ultravires:

--- Zitat von: Organisator am 16.02.2021 08:37 ---
--- Zitat von: ultravires am 16.02.2021 00:57 ---
Das berufsbegleitende Studium wäre indes nach einer 1,5- bis zweijährigen Tätigkeit an mehreren Universitäten zum teil sogar im Fernstudium möglich, das gefällt mir insoweit gut, da man dann auch nebenher Berufserfahrung sammelt, die auch als hauptberufliche Tätigkeit gewertet werden könnte.

Diese Frage stelle ich mir noch aktuell, was meint der Gesetzgeber denn im Zusammenhang der Qualifikationen für den höh. Dienst mit der 2,5 jährigen hauptberuflichen Tätigkeit? Reicht es da schon aus, ein paar Jahre in A9 / A10 gearbeitet zu haben oder ist für eine solche Stelle zwingend das Endamt des gehobenen Dienstes vorerst zu erreichen?

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Nein!
Siehe Bastel - hauptberufliche Tätigkeit sammelst du erst nach Abschluss des Masters mit einer entsprechenden Tätigkeit.

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Interessant. Nehmen wir an, ich starte auf einer A9-Stelle und absolviere nach 1,5 Jahren nebenberuflich ein MPA-Studium. Wie ist es dann möglich, eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit nachzuweisen, wenn diese Tätigkeit für eine solche Stelle bereits als Qualifikation ausgeschrieben wird?

Organisator:

--- Zitat von: ultravires am 17.02.2021 00:38 ---Interessant. Nehmen wir an, ich starte auf einer A9-Stelle und absolviere nach 1,5 Jahren nebenberuflich ein MPA-Studium. Wie ist es dann möglich, eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit nachzuweisen, wenn diese Tätigkeit für eine solche Stelle bereits als Qualifikation ausgeschrieben wird?

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Ich verstehe die Frage nicht. Wie kann eine Tätigkeit als Qualifikation ausgeschrieben werden?

Konkreter Ablauf ist, dass du dich nach Abschluss des berufsbegleitenden MPA auf Stellen des höheren Dienstes bewirbst, genommen wirst, deine 2,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit ableistet, 0,5 Jahre erprobt wirst und dann im Amt des hD ernannt wirst.

Alternative ist erst den Master zu machen, die hauptberufliche Tätigkeit als Tarifbeschäftigter abzuleisten und dann verbeamtet zu werden.

ultravires:

--- Zitat von: Organisator am 17.02.2021 08:05 ---
--- Zitat von: ultravires am 17.02.2021 00:38 ---Interessant. Nehmen wir an, ich starte auf einer A9-Stelle und absolviere nach 1,5 Jahren nebenberuflich ein MPA-Studium. Wie ist es dann möglich, eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit nachzuweisen, wenn diese Tätigkeit für eine solche Stelle bereits als Qualifikation ausgeschrieben wird?

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Ich verstehe die Frage nicht. Wie kann eine Tätigkeit als Qualifikation ausgeschrieben werden?

Konkreter Ablauf ist, dass du dich nach Abschluss des berufsbegleitenden MPA auf Stellen des höheren Dienstes bewirbst, genommen wirst, deine 2,5-jährige hauptberufliche Tätigkeit ableistet, 0,5 Jahre erprobt wirst und dann im Amt des hD ernannt wirst.

Alternative ist erst den Master zu machen, die hauptberufliche Tätigkeit als Tarifbeschäftigter abzuleisten und dann verbeamtet zu werden.

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Hallo,

danke für die Antwort. Jetzt habe ich es verstanden! :-)

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