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Kurze frage zur Eingruppierung

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HansDampf:
Ich habe mich letztes Jahr auf eine Stelle, E10 IT-Beruf, beworben.

Diese Stelle habe ich zum 01.01.2021 angetreten.
Nun habe ich hier überall gelesen, dass die IT-Berufe neu eingruppiert werden. Macht es jetzt Sinn die Stelle zu überprüfen ob die Eingruppierung noch gerechtfertigt ist?

Sollte ich wenn ja erst die Probezeit abwarten?

Oder ist das alles für mich hinfällig?
Die Ausschreibung war von 02/2020.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Lars73:
Bei einer Einstellung am 1.1.2021 waren die neuen Regelungen der Entgeltordnung schon anzuwenden. Grundsätzlich ist es immer sinnvoll zu prüfen ob der Arbeitgeber sich bei der Eingruppierung irrt. Gibt es denn konkrete Anhaltspunkte, dass E10 für die Übertragenden Aufgaben unzutreffend ist?

WasDennNun:
Wenn sie von 2/20 ist, dann ist zu erwarten, dass sie nach der alten EGO die Eingruppierung gemacht haben.

Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass deine auszuübenden Tätigkeiten nunmehr die einer EG11 sein könnten.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass dir das Entgelt der EG10 im Januar ausgezahlt worden ist.

Du musst also jetzt dir eine eigene Rechtsmeinung über deine EG bilden.
Hat der AG dir denn mitgeteilt was deine auszuübenden Tätigkeiten sind und wo er dich in der EGO eingruppiert hat?
letzteres kannst du ja mal ganz unverbindlich bei deiner Personalstelle erfragen.

HansDampf:
Ich kann das jetzt schlecht einschätzen ob die Aufgaben die ich habe eine höhere Stufe gerechtfertigen. Was mich halt nur irritiert ist, dass die Ausschreibung von 02/2020 war und da war ja noch die alte Entgeldordnung oder?

Spid:
Der AG gruppiert nicht ein. Er äußert lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt. Es handelt sich jedenfalls um keinen Sachverhalt, der hinsichtlich der Eingruppierung einer Handlung des TB bedarf, selbst wenn man bei übergeleiteten Beschäftigten von einem Antragserfordernis ausginge.

Die Eingruppierung ist unabhängig von einer in der Ausschreibung genannten Entgeltgruppe.

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