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Kurze frage zur Eingruppierung

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WasDennNun:
Eine Überleitung kommt in der SV nicht vor.

Spid:
Eben.

HansDampf:
Ok jetzt bin ich noch etwas verwirrter. Sry

Was heißt denn SV?

WasDennNun:

--- Zitat von: HansDampf am 10.02.2021 09:39 ---Ich kann das jetzt schlecht einschätzen ob die Aufgaben die ich habe eine höhere Stufe gerechtfertigen. Was mich halt nur irritiert ist, dass die Ausschreibung von 02/2020 war und da war ja noch die alte Entgeldordnung oder?

--- End quote ---
Eine höher Gruppe meinst du wohl eher.

Ja 2/20 war die alte EGO gültig und die neue schon bekannt.

Dir bleibt jetzt zum einen die Möglichkeit nachzufragen, wo dein AG meint dich in der EGO einzugruppieren und ob die Einschätzung der Eingruppierung auf die EGO alt oder EGO neu beruht.

Zum anderen kannst du auch versuchen selbst eine Meinung bzgl. der Eingruppierung deiner auszuübenden Tätigkeiten zu bilden und dann dieses Entgelt von deinen AG einfordern.
Man kann nur 6 Monate rückwirkend das vorenthaltene Geld einfordern wg. §37


SV= Sachverhalt

EDIT:
die korrekte Eingruppierung kann nur ein Gericht feststellen, alles andere sind nur Rechtsmeinungen

HansDampf:
OK dann werd ich mal fragen welche EGO sie bei mir angewendet haben. Vertrag hatte ich ja letztes Jahr schon unterchrieben.

Sollte es nach der alten EGO sein, macht es da Sinn eine Überprüfung zu veranlassen?

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