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[Allg] Bewerberverfahrensanspruch

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Yvonne:
Nachdem ich zweimal damit gescheitert bin, mit dieser Frage andere halbwegs thematisch passende Threads zu "kapern", mache ich einfach mal ein eigenes Thema auf:

Macht es eigentlich im Bewerbungsverfahren einen Unterschied, ob man sich auf eine höherwertige oder auf eine gleichwertige Stelle bewirbt? Einen finanziellen Schaden kann ich ja bei gleichwertigen Stellen nicht haben... Ist ansonsten alles gleich, oder gibt es da unterschiedliche Ansprüche/Wege, wenn man eine zweifelhafte Auswahlentscheidung anfechten möchte?

Mask:
Was für einen Unterschied soll das machen ? Entschädigungen in Geld gibt es ja eher selten, da man hierfür ja nachweisen müsste, dass  außer der Besetzung mit dem Kläger jede andere Auswahl fehlerhaft wäre ( und das gelingt äußerst selten). Stuttmann hatte das mal sinngemäß in einem Aufsatz geschrieben dass, selbst wenn ein Beamter eine Konkurrentenklage gewinnt,  meistens außer Spesen nicht gewesen ist. Der Dienstherr rollt das Verfahren nochmal auf, vermeidet den Fehler der zur Aufhebung geführt hat und nimmt am Ende den, den er schon die ganze Zeit wollte ....

Yvonne:
Keine Ahnung, welche Unterschiede es geben könnte... Wäre ich Inhaberin einer Professur für Verwaltungsrecht, hätte ich ja nicht gefragt.  ;D
Aus der Praxis kenne ich Konkurrentenklagen eben nur bei höherwertigen Stellen. Schon klar, dass die Motivation zu klagen dabei größer ist...
Übrigens gibt es durchaus Behörden, die Auswahlverfahren so angreifbar führen, dass es am Ende nicht der gewünschte Bewerber wird. Im zweiten Anlauf hinbiegen kann man schließlich nur, was grundsätzlich vertretbar ist, aber vielleicht nur schlecht dokumentiert wurde. Wenn man es richtig vergeigt, nützt ein neues Verfahren auch nichts mehr. Ich finde es daher grundsätzlich gut, wenn den Verantwortlichen mal vom Gericht der Kopf gewaschen wird.

Mask:
Dann nein, für das eigentliche Verfahren bzw Wahl der richtigen Klageart macht das keinen Unterschied. :D

 Ob man das wirklich tun möchte, Zeit, Stress, Prozessrisiko und das alles, wenn es quasi nichts zu gewinnen gibt, muss sich jeder selbst überlegen

Lars73:
Solange es Positionen sind wo man auch einfach wieder auf den bisherigen Dienstposten gesetzt werden kann ist es sowoeso relativ egal.

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