Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Bewerberverfahrensanspruch
Mask:
Das ist mir bekannt,Grundsatz der Ämterstabilität und dessen Durchbrechung aufgrund von Personalstellen,die einfach ernannt haben (BND-Urteil) usw. Aber wenn keine endgültige Ernennung erfolgt ist, gibt es mW nach nur ein neues Verfahren und sonst nichts.
2strong:
Mir ging es um die nur eingeschränkte Nachweispflicht. Im Übrigen gebe ich Dir völlig Recht: In der Regel lohnt sich ein Vorgehen nur, wenn eine Besetzung bereits erfolgte. Wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen wurde, rollt man es vermutlich lediglich neu auf und der Kläger guckt (auch) dann in die Röhre.
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