Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit

<< < (4/10) > >>

Monchichi:

--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 11:29 ---Da ich TVÖD geschrieben habe und ArbZG nicht geschrieben habe, meine ich TVÖD - oder eines der anderen genannten Tarifregime.

--- End quote ---

Aber das Arbeitszeitgesetz spielt hier doch auch eine Rolle oder nicht?

Spid:
Inwiefern? Im Sachverhalt geht es um eine Stunde arbeitstäglich mehr. Das ist weit entfernt von 48 Wochenstunden und - sofern es sich nicht um sehr ungleichmäßig verteilte Arbeitszeit handelt - von den 10 werktäglichen Arbeitsstunden. Sonn- und Feiertagsarbeit wurde auch nicht geschildert.

WasDennNun:

--- Zitat von: Monchichi am 14.02.2021 11:05 ---Für mein Verständnis. Wenn ich sage "Hey Michael, mach dies und das mit für Harry und Susi - wenn Überstunden anfallen, ist das entsprechend angeordnet" heißt das, Montag-Freitag ab der 1. angeordneten Überstunde gibt es Zuschlag?

--- End quote ---
Offensichtlich bist du dir nicht bewusst in welchen Rechtsrahmen du dich zu bewegen hast.

Denn wenn du so etwas sagts, dann wäre bei uns der PR vorher der Mitbestimmung.

Besser wäre es:
"Hey Michael, mach dies und das mit für Harry und Susi - wenn du mit deine Wochenarbeitszeit und deinem Zeitkonto nicht auskommst, dann sorge ich dafür, dass du Überstunden machen darfst."


--- Zitat von: Monchichi am 14.02.2021 11:29 ---Aber das Arbeitszeitgesetz spielt hier doch auch eine Rolle oder nicht?

--- End quote ---
Ja aber ein untergeordnete, die Kollegen können ja locker 10 Wochen hintereinander 48h  Wochenarbeitszeiten leisten, ohne das es ein Problem ist.

Monchichi:

--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 11:35 ---Inwiefern? Im Sachverhalt geht es um eine Stunde arbeitstäglich mehr. Das ist weit entfernt von 48 Wochenstunden und - sofern es sich nicht um sehr ungleichmäßig verteilte Arbeitszeit handelt - von den 10 werktäglichen Arbeitsstunden. Sonn- und Feiertagsarbeit wurde auch nicht geschildert.

--- End quote ---

Verstehe. Daher kein Verweis aufs Arbeitszeitgesetz, Danke dir.

@WasDennNun
10 Wochen? Ich dachte das ist limitiert auf bis 6 Monate?

Spid:
48 Stunden pro Woche sind auch als Dauerzustand keinerlei Problem hinsichtlich des ArbZG. 48 Stunden sind exakt die 8 werktäglichen Arbeitsstunden.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version