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Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
Spid:
Wer 39 Wochenstunden regelmäßige Arbeitszeit hat und darüber hinaus auf Anorndung des AG Arbeitsstunden leistet, die nicht bis zum Ende der Folgewoche ausgeglichen worden sind, hat Anspruch auf die entsprechenden Zuschläge. Die Zuschläge sind nur dann zu buchen und nicht auszuzahlen, wenn ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet ist und der Beschäftigte das verlangt.
10 Stunden werktäglich dürfen es nur dann sein, wenn sich innerhalb eines Zeitraums von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt lediglich 8 Stunden werktäglich ergeben, also etwa 3 Kalendermonate lang 10 Stunden werktäglich und dann 3 Kalendermonate 6 Stunden werktäglich oder 23 Wochen lang 8 1/6 Stunden werktäglich und 1 Woche lang 4 1/6 Stunden werktäglich.
Monchichi:
--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 12:26 ---Wer 39 Wochenstunden regelmäßige Arbeitszeit hat und darüber hinaus auf Anorndung des AG Arbeitsstunden leistet, die nicht bis zum Ende der Folgewoche ausgeglichen worden sind, hat Anspruch auf die entsprechenden Zuschläge. Die Zuschläge sind nur dann zu buchen und nicht auszuzahlen, wenn ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet ist und der Beschäftigte das verlangt.
10 Stunden werktäglich dürfen es nur dann sein, wenn sich innerhalb eines Zeitraums von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt lediglich 8 Stunden werktäglich ergeben, also etwa 3 Kalendermonate lang 10 Stunden werktäglich und dann 3 Kalendermonate 6 Stunden werktäglich oder 23 Wochen lang 8 1/6 Stunden werktäglich und 1 Woche lang 4 1/6 Stunden werktäglich.
--- End quote ---
Ah ok. Also das Auszahlen ist eigentlich der Standard, dem - wenn die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind - der Arbeitnehmer aktiv widerspricht und es aufs Zeitkonto gebucht wird.
Spid:
Das gilt ausschließlich für ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD. Viele Arbeitszeitkonten sind kein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD, sondern lediglich Gleitzeitkonten, die nicht entsprechend privilegiert sind.
clarion:
Hallo Monchichi,
es hat sich bei Dir etwas eingeschlichen gepaart mit einer unguten Gruppendynamik. Es gehört sich nicht, die Leute monatelang mehr arbeiten zu lassen, weil man es organisatorisch nicht hinkriegt.
Du musst nun prüfen, kannst Du mit eigenen Bordmitteln umorganisieren (z.B. Aufgaben weglassen). Wenn nicht, Bericht nach oben, in Schriftform (mindestens Mail). Kennst Du den guten alten Spruch: "Wer schreibt, bleibt."
Monchichi:
--- Zitat von: Spid am 14.02.2021 12:45 ---Das gilt ausschließlich für ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD. Viele Arbeitszeitkonten sind kein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD, sondern lediglich Gleitzeitkonten, die nicht entsprechend privilegiert sind.
--- End quote ---
Hmm, also wenns ein normales Zeitkonto ist, wie man es kennt, wird ausgezahlt.
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