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Verhalten Mitarbeiter nach Wartezeit
Monchichi:
Sorry, muss ich nochmal kurz nachfragen jetzt fürs Verständnis.
Gehen wir vom Standard aus, dass jemand 39 Wochenstunden per Vertrag hat. Bei uns ist es nun so, dass man generell ab 20 Uhr und Samstags und Sonntags Zuschläge bekommt, also unabhängig von einer Anordnung auch bei freiwilliger Mehrarbeit.
Wenn jetzt Überstunden angeordnet werden, in unbestimmter Zahl, es wird angeordnet, dass man Aufgabe X hinzu bekommt und wenn man hierfür Stunden benötigt, so sind diese angeordnet. Jetzt macht der besagte Mitarbeiter Montags bis Freitags je eine stunde mehr aber in der normalen Rahmenzeit. Und er kommt noch Samstags.
Stehen ihm dann auch Zuschläge Mo-Fr zu?! Obwohl er zB von 7-17 Uhr arbeitet und noch vollkommen in der normalen Bürozeit ist? Und reicht es nicht aus, wenn er die Standardzuschläge bekommt für Samstags? Ist es richtig, dass grundsätzlich bei angeordneten Überstunden diese Zuschläge für jede Stunde gelten, egal wann diese erledigt wird?!
P.S: §10 TVÖD Konto wäre mir neu
Danke schonmal für den Input.
clarion:
Ich halte es für einen grundsätzlichen Fehler, über Wochen mit Überstunden zu planen. Überstunden sollten m.E. nur dann angeordnet werden, wenn wirklich außer gewöhnliche Ereignisse das erfordern. Krankheiten von Mitarbeitern sind keine außergewöhnliche Ereignisse. Wenn Du Dir einen Gefallen tun willst, stelle für das Team eine Überlastungsanzeige und lass die Arbeit einfach liegen.
Spid:
--- Zitat von: Monchichi am 15.02.2021 12:08 ---Sorry, muss ich nochmal kurz nachfragen jetzt fürs Verständnis.
Gehen wir vom Standard aus, dass jemand 39 Wochenstunden per Vertrag hat. Bei uns ist es nun so, dass man generell ab 20 Uhr und Samstags und Sonntags Zuschläge bekommt, also unabhängig von einer Anordnung auch bei freiwilliger Mehrarbeit.
Wenn jetzt Überstunden angeordnet werden, in unbestimmter Zahl, es wird angeordnet, dass man Aufgabe X hinzu bekommt und wenn man hierfür Stunden benötigt, so sind diese angeordnet. Jetzt macht der besagte Mitarbeiter Montags bis Freitags je eine stunde mehr aber in der normalen Rahmenzeit. Und er kommt noch Samstags.
Stehen ihm dann auch Zuschläge Mo-Fr zu?! Obwohl er zB von 7-17 Uhr arbeitet und noch vollkommen in der normalen Bürozeit ist? Und reicht es nicht aus, wenn er die Standardzuschläge bekommt für Samstags? Ist es richtig, dass grundsätzlich bei angeordneten Überstunden diese Zuschläge für jede Stunde gelten, egal wann diese erledigt wird?!
P.S: §10 TVÖD Konto wäre mir neu
Danke schonmal für den Input.
--- End quote ---
Es ist also eine Rahmenzeit nach §6 Abs. 7 TVÖD vereinbart? Diese setzt allerdings ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD vor. Eine Dienstvereinbarung, die eine Rahmenzeit vereinbarte, ohne daß ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet ist, wäre unwirksam.
Monchichi:
--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 12:23 ---
--- Zitat von: Monchichi am 15.02.2021 12:08 ---Sorry, muss ich nochmal kurz nachfragen jetzt fürs Verständnis.
Gehen wir vom Standard aus, dass jemand 39 Wochenstunden per Vertrag hat. Bei uns ist es nun so, dass man generell ab 20 Uhr und Samstags und Sonntags Zuschläge bekommt, also unabhängig von einer Anordnung auch bei freiwilliger Mehrarbeit.
Wenn jetzt Überstunden angeordnet werden, in unbestimmter Zahl, es wird angeordnet, dass man Aufgabe X hinzu bekommt und wenn man hierfür Stunden benötigt, so sind diese angeordnet. Jetzt macht der besagte Mitarbeiter Montags bis Freitags je eine stunde mehr aber in der normalen Rahmenzeit. Und er kommt noch Samstags.
Stehen ihm dann auch Zuschläge Mo-Fr zu?! Obwohl er zB von 7-17 Uhr arbeitet und noch vollkommen in der normalen Bürozeit ist? Und reicht es nicht aus, wenn er die Standardzuschläge bekommt für Samstags? Ist es richtig, dass grundsätzlich bei angeordneten Überstunden diese Zuschläge für jede Stunde gelten, egal wann diese erledigt wird?!
P.S: §10 TVÖD Konto wäre mir neu
Danke schonmal für den Input.
--- End quote ---
Es ist also eine Rahmenzeit nach §6 Abs. 7 TVÖD vereinbart? Diese setzt allerdings ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD vor. Eine Dienstvereinbarung, die eine Rahmenzeit vereinbarte, ohne daß ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD eingerichtet ist, wäre unwirksam.
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Hmmm, ok, verstehe, wenn das eine nicht existiert, existiert das andere auch nicht. Daher gehe ich davon aus, dass weder das eine noch das andere vorhanden ist. Und daraus schlussfolgere ich, das also im Rahmen angeordneter Überstunden jede Überstunde mit einem Zuschlag zu versehen ist.
Spid:
Das wird wohl so sein.
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