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Frage zum Bereitschaftsdienst

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Frauken:
Guten Abend,
ich hätte mal eine Frage zum Bereitschaftsdienst (TVÖD-K). Wie verhält sich folgender Sachverhalt:

Normalerweise Einsatz beim Bauhof (Straßenreinigung, Grünschnitt), während Oktober - Ostern zusätzlich Winterdienst. 39 Wochenstunden stehen im Arbeitsvertrag, andere Aufgaben können zugeteilt werden. Soweit so gut.

Oktober hieß es wegen vieler krankheitsbedingter Ausfälle, dass wir nun alle auch am Wochenende bereit sein sollen. So wirklich Bereitschaft gibt es nicht angeordnet, der Leiter sagt halt, wir sollen das Telefon dabei haben und binnen 1 Stunde ggf. am Haus sein um streuen zu können.

Da das jetzt schon ewig geht, mehrere Fragen:

- Muss ich tatsächlich unbezahlt und ohne Stunden jederzeit am WE abrufbereit sein? Chef sagt, wegen Corona könne man ja am Wochenende sowieso nix machen, allerdings habe ich Haus und Familie, bei mir gibt es immer was zu tun.

- Ich habe jetzt viele Überstunden bekommen und bisher nur Zuschläge, wenn ich abends im Einsatz war. Tagsüber am Wochenende nicht.

- Wann kann man die Stunden abfeiern? Bei uns macht jeder irgendwie, wie er mag, einer lässt sich ständig was auszahlen, anderer lässt sie auf dem Konto, ich bin unsicher, was besser ist.

Danke.

Spid:
Dann hat der Vorgesetzte Rufbereitschaft angeordnet. Ob der AG sich das zurechnen lassen muß, kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Ich würde dazu tendieren, daß dem so ist. Mithin besteht Anspruch auf die entsprechende Vergütung.

Handelt es sich tatsächlich um Überstunden im Tarifsinne?

Frauken:

--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 16:39 ---Dann hat der Vorgesetzte Rufbereitschaft angeordnet. Ob der AG sich das zurechnen lassen muß, kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Ich würde dazu tendieren, daß dem so ist. Mithin besteht Anspruch auf die entsprechende Vergütung.

Handelt es sich tatsächlich um Überstunden im Tarifsinne?

--- End quote ---

Nun, also wir arbeiten ganz normal unter der Woche 39 Wochenstunden, ein Zeitausgleich von den am Wochenende (meistens Freitags nachmittags oder abends oder Samstags bei mir) anfallenden Stunden ist in der darauf folgenden Woche garnicht möglich, das heißt, die Zeit läuft ganz normal aufs Konto.

Ich glaub bei uns sind die Begrifflichkeiten kaum jemandem wirklich bekannt, da wird alles was über 39 Wochenstunden ist, als "Überstunden" beschrieben, glaube das interessiert auch irgendwie niemanden, also es läuft aufs Konto, ab und an macht man mal einen Gleittag und feiert die Stunden ab, andere lassen es auszahlen (aber ohne Zulage oder dergleichen).

Spid:
Wenn die Arbeitsstunden angeordnet sind und über die WAZ Vollzeitbeschäftigter hinausgehen, sind es grundsätzlich Überstunden.

Frauken:
Ok, also wir haben jetzt keine schriftliche Anordnung oder dergleichen, aber das ganze läuft bei uns halt einfach immer mündlich ab, Chef kommt rein, sagt "Wochenende bereit halten" und damit ist alles gesagt. Es ist also nicht etwa so, dass wir jetzt Samstags arbeiten und dann kommende Woche drauf den zB Donnerstag oder so frei haben. Somit heißt es, hat man immer über 39 Wochenstunden bei Vollzeit.

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