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Frage zum Bereitschaftsdienst

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Spid:
Bei der Anordnung bedarf es nicht der Schriftform.

Frauken:
Ok, das denke ich mir, man muss ja nicht alles schriftlich machen. Eine mündliche Anweisung reicht mir persönlich auch völlig aus. Aber das entbindet nicht davon, dass es Arbeitszeit ist, wenn es heißt, ich soll von 8-20 Uhr per Telefon verfügbar sein und binnen 1 Stunde am Einsatzort sein? Also für mich ist es nerviger als wenn ich einfach für X Stunden arbeiten würde, da ich am Wochenende somit nicht mal eine Waschmaschine anstellen kann, wenn ich nicht weiß, ob ich in 1 Stunde die Wäsche aufhängen kann.

Spid:
Es ist keine Arbeitszeit. Es ist Rufbereitschaft - und entsprechend als solche zu vergüten. Ebenso wie die tatsächliche Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft als Arbeitszeit zuzüglich Zuschlägen zu vergüten ist. Beides schriftlich unter Fristsetzung vom AG einfordern, bei Nichterfüllung Lohnklage vor dem ArbG erheben.

Frauken:

--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 17:29 ---Es ist keine Arbeitszeit. Es ist Rufbereitschaft - und entsprechend als solche zu vergüten. Ebenso wie die tatsächliche Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft als Arbeitszeit zuzüglich Zuschlägen zu vergüten ist. Beides schriftlich unter Fristsetzung vom AG einfordern, bei Nichterfüllung Lohnklage vor dem ArbG erheben.

--- End quote ---

Ah ok.

Also beispielsweise: Rufbereitschaft von 8-20 Uhr und tatsächlich werde ich z.B. von 16-20 Uhr abgerufen:

Rufbereitschaft muss vergütet werden von 8-16 Uhr und tatsächliche Arbeitszeit (Überstunden) mit Zulage für angeordnete Überstunden von 16-20 Uhr?

Spid:
Für die Rufbereitschaft von 8-20 Uhr wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt. Sie beträgt für die Tage Montag bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle. Für die tatsächliche Inanspruchnahme wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten  jeweils  auf  eine  volle  Stunde  gerundet und  mit  dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen bezahlt.

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