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Frage zum Bereitschaftsdienst

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Frauken:

--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 17:42 ---Für die Rufbereitschaft von 8-20 Uhr wird eine tägliche Pauschale je Entgeltgruppe bezahlt. Sie beträgt für die Tage Montag bis Freitag das Zweifache, für Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgelts nach Maßgabe der Entgelttabelle. Für die tatsächliche Inanspruchnahme wird die Zeit jeder einzelnen Inanspruchnahme einschließlich der hierfür erforderlichen Wegezeiten  jeweils  auf  eine  volle  Stunde  gerundet und  mit  dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen bezahlt.

--- End quote ---

Krass. Ok.....Danke! Das hat einem kein Mensch mal erklärt. Es heißt immer nur: Ihr könnt doch sowieso momentan nichts machen.


Ich habe mir das hier mal durchgelesen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/tvoed-at-8-ausgleich-fuer-sonderformen-der-arbeit_idesk_PI13994_HI1413411.html

Das würde doch heißen, bei angeordneten Überstunden nachts in der EG 6 (bei mir) bekomme ich 50 % Zuschlag, derzeit bekomme ich irgendwas um die 20 Prozent, also nur den Nachtzuschlag. 

Spid:
Das ist zutreffend. Besser wäre es aber, nicht irgendwo im Internet nach so etwas zu schauen, sondern den Tarifvertrag selber zur Hand zu nehmen - wo derlei geregelt ist.

Frauken:

--- Zitat von: Spid am 15.02.2021 17:47 ---Das ist zutreffend. Besser wäre es aber, nicht irgendwo im Internet nach so etwas zu schauen, sondern den Tarifvertrag selber zur Hand zu nehmen - wo derlei geregelt ist.

--- End quote ---

Klar werde ich auch tun. Bisher hab ich wohl immer naiv gedacht: Das wird schon passen so wie es ist.

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