Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft
Spid:
Inwiefern bliebe es dabei? Es ist schließlich etwas ganz anderes als das, was Du eingangs behauptet hast. Was bleibt, ist der Umstand, daß das völlig unbeachtlich ist. Gem. der Feststellungen des BAG wollten die TVP des TVÖD die gewonnene Berufserfahrung honorieren, weil die TVP davon ausgegangen sind, daß die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessern. Die Annahme ist nicht faktbasiert und führt dazu, daß Entgelt vorenthalten wird, weil eine solche Verbesserung nach etwa einem Jahr in gleicher Tätigkeit nicht mehr eintritt.
WasDennNun:
Da der Tarifvertrag und das Stufensystem nicht die gewonnene Berufserfahrung honoriert, sind die weiteren Ausführungen ja ohne Belang.
Da der Stufenanstieg im TVöD für den Gros der MA mit durchschnittlicher Leistung primär durch Zeitablauf gesteuert wird und
durch Leistung verkürzt und verlängert werden kann.
Es ist also für das Gros der TB ein treue und leistungsbezogenes Stufensystem. Auch wenn die TVP vielleicht etwas anderes mit dem TV wollten.
Insofern, ist das TVöD Stufensystem kein System, welches dem MA Gelder - mit der von dir vorgetragener Begründung - vorenthält.
Die TVP wollten vielleicht ein solches System schaffen, haben sie aber nicht.
Spid:
Es ist vielmehr völlig belanglos, ob das Entgeltsystem des TVÖD Berufserfahrung honoriert. Ich habe nicht behauptet, das Entgeltsystem des TVÖD täte dies noch wäre es für meine Argumentation relevant.
Gem. der Feststellungen des BAG wollten die TVP des TVÖD die gewonnene Berufserfahrung honorieren, weil die TVP davon ausgegangen sind, daß die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessern. Sie haben ein System geschaffen, in dem regelmäßig weder zu Beginn der Beschäftigung noch zum Zeitpunkt der höchstmöglichen Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität das maximale Entgelt gezahlt wird. Mithin wird Entgelt vorenthalten. Ob da noch irgendwelche unintendended consequences dazu führen, daß irgendwas anderes honoriert oder nicht honoriert wird, ist völlig unbeachtlich.
WasDennNun:
Und das haben die TVP ja auch bis Stufe 3 so geregelt. Es wird einschlägige Berufserfahrung honoriert bei der Einstellung.
Und im Regelfall wird alleinig durch Zeitablauf die Stufe 3 erreicht, für die, die in Stufe 1,2 eingestellt werden.
Die TVPs haben ebenfalls vereinbart, dass ab Stufe 3 Leistung und Treue belohnt werden soll (unabhängig von der Berufserfahrung), so ist es ja im TV niedergeschrieben.
Oder hat das Gericht festgestellt, dass dieses überhaupt nicht gewollt war?
(In dem Urteil ging es ja um Stufenzeiten unterhalb der Stufe 3, oder?)
Insofern haben die TVPs festgelegt, dass man bis Stufe 3 die einschlägige Berufserfahrung honorieren (und die vermeintliche Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität) will und danach Treue und Leistung.
Wovon leitest du ab, dass die TVPs alleinig die gewonnene Berufserfahrung honorieren wollten?
Ist das irgendwo niedergeschrieben?
Im TV ist etwas anderes vereinbart worden. Hat ein Gericht festgestellt, dass das der alleinige Grund für die Stufen ist?
Und wovon leitest du ab, sie wollten, dass dem MA zum Zeitpunkt der höchstmöglichen Verbesserung der Arbeitsqualität und Arbeitsquantität das maximale Entgelt gezahlt werden sollte?
Im TV ist etwas anderes vereinbart worden. Hat ein Gericht festgestellt, dass das deren alleinige Intention für die Stufen war?
Spid:
Wo hätten die TVP vereinbart, daß durch die Stufen Treue honoriert werden sollte? Und inwiefern müßte ich weitere Urteile beibringen? Das referenzierte BAG-Urteil trifft abschließende Feststellungen zur Intention der TVP. Dir steht es frei, Rechtsprechung zu präsentieren, die etwas anderes ausführt.
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