Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung (Stufenzuordnung) bei Neueinstellung aus der Privatwirtschaft
Spid:
Weder ich noch das BAG haben Berufserfahrung angeführt, weshalb es auch als Gegenrede ungeeignet ist, deren Wirkung im Entgeltsystem zu bestreiten.
Du darfst gerne Kita-Leitungen erläutern, wie konstruiert ihre Lebenswirklichkeit ist.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 19.02.2021 14:54 ---Weder ich noch das BAG haben Berufserfahrung angeführt, weshalb es auch als Gegenrede ungeeignet ist, deren Wirkung im Entgeltsystem zu bestreiten.
--- End quote ---
Inwiefern ist das Tarifsystem ab Stufe 3 in seiner rechtlichen Wirkung von der Berufserfahrung abhängig?
Da durch dass, dass BAG festgestellt hat, dass dies die Intention der TVP war?
Ok also stellen wir fest:
Der Stufenanstieg ab Stufe 3 hat nichts mit der Berufserfahrung zu tun, denn in dem TV ist bei der Regelung zum Stufenanstieg nichts in dieser Richtung geregelt.
Der BAG hat festgestellt, dass die TVP mit dem Stufenanstieg die Berufserfahrung honorieren wollten.
Hat das BAG denn auch festgestellt, dass dies die Wirkweise des Entgeltsystems ist?
--- Zitat ---Du darfst gerne Kita-Leitungen erläutern, wie konstruiert ihre Lebenswirklichkeit ist.
--- End quote ---
Ich stelle also Fest, dass ein Verbleib gegen den Willen des TB in Stufe 2 nicht möglich ist. nur möglich ist, wenn während seins Arbeitslebens jährlich seine unveränderten auszuübende Tätigkeiten zu einer Änderung seiner Eingruppierung führen und zwar alternieren mal eine Höhergruppierung und mal eine Herabgruppierung.
Sehr schön, woran man sich bei einer klammern kann.
Da wir ja nun festgestellt haben, dass die TVP eine Berufserfahrung honorieren wollten, es aber tarifliche nicht umgesetzt haben, sondern nur ein System geschaffen haben, in dem jeder der eine durchschnittliche Leistung erbringt per Zeitablauf, ohne das er Berufserfahrung sammeln müsste in den Stufen ansteigt.
Es ist also ein System was Leistung belohnen und Minderleistung bestrafen kann, mehr nicht und ansonsten durch Zeitablauf, den treuen MA belohnt.
Inwiefern wird also dem MA Geld vorenthalten?
EDIT:
Aber wir sind uns somit einig, dass die Stufen ab Stufe 3 der Entgelttabelle in keinster Weise Erfahrung abbilden
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 19.02.2021 16:55 ---
--- Zitat von: Spid am 19.02.2021 14:54 ---Weder ich noch das BAG haben Berufserfahrung angeführt, weshalb es auch als Gegenrede ungeeignet ist, deren Wirkung im Entgeltsystem zu bestreiten.
--- End quote ---
Inwiefern ist das Tarifsystem ab Stufe 3 in seiner rechtlichen Wirkung von der Berufserfahrung abhängig?
Da durch dass, dass BAG festgestellt hat, dass dies die Intention der TVP war?
Ok also stellen wir fest:
Der Stufenanstieg ab Stufe 3 hat nichts mit der Berufserfahrung zu tun, denn in dem TV ist bei der Regelung zum Stufenanstieg nichts in dieser Richtung geregelt.
Der BAG hat festgestellt, dass die TVP mit dem Stufenanstieg die Berufserfahrung honorieren wollten.
Hat das BAG denn auch festgestellt, dass dies die Wirkweise des Entgeltsystems ist?
--- End quote ---
Du kannst Dich weiterhin an etwas abarbeiten, was niemand behauptet hat. Weder habe ich noch das BAG ausgeführt, daß "das Tarifsystem ab Stufe 3 in seiner rechtlichen Wirkung von der Berufserfahrung abhängig" sei noch wäre derlei für meine Ausführungen Voraussetzung noch müßte das BAG dazu feststellen, daß "die Wirkweise des Entgeltsystems" sei, "mit dem Stufenanstieg die Berufserfahrung" zu honorieren. Maßgeblich für meine Ausführungen ist lediglich, daß die TVP mit dem Stufenaufstieg im Entgeltsystem des TVöD-V die gewonnene Berufserfahrung honorieren wollten, weil sie davon ausgegangen sind, daß die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessern, was das BAG ja festgestellt hat, und der Umstand, daß diese Annahme kontrafaktisch ist.
--- Zitat ---
--- Zitat ---Du darfst gerne Kita-Leitungen erläutern, wie konstruiert ihre Lebenswirklichkeit ist.
--- End quote ---
Ich stelle also Fest, dass ein Verbleib gegen den Willen des TB in Stufe 2 nicht möglich ist. nur möglich ist, wenn während seins Arbeitslebens jährlich seine unveränderten auszuübende Tätigkeiten zu einer Änderung seiner Eingruppierung führen und zwar alternieren mal eine Höhergruppierung und mal eine Herabgruppierung.
Sehr schön, woran man sich bei einer klammern kann.
--- End quote ---
Du kannst Dich gerne an Deine kontrafaktischen Annahmen klammern - das ist aber, wie Deine gesamten Ausfürhungen, unbeachtlich.
--- Zitat ---Da wir ja nun festgestellt haben, dass die TVP eine Berufserfahrung honorieren wollten, es aber tarifliche nicht umgesetzt haben, sondern nur ein System geschaffen haben, in dem jeder der eine durchschnittliche Leistung erbringt per Zeitablauf, ohne das er Berufserfahrung sammeln müsste in den Stufen ansteigt.
Es ist also ein System was Leistung belohnen und Minderleistung bestrafen kann, mehr nicht und ansonsten durch Zeitablauf, den treuen MA belohnt.
Inwiefern wird also dem MA Geld vorenthalten?
EDIT:
Aber wir sind uns somit einig, dass die Stufen ab Stufe 3 der Entgelttabelle in keinster Weise Erfahrung abbilden
--- End quote ---
Wie bereits ausgeführt, ist Zeitablauf an sich unbeachtlich, es bedarf eines qualitativen Zeitablaufs - schließlich kann man sein Arbeitsleben lang in Stufe 2 verharren, wenn sich ungünstige Höher- und Herabgruppierungen ergeben - was sich bei einigen Tätigkeitsmerkmalen auch problemlos durch Verharren ergeben kann.
Geld wird dahingehend vorenthalten, als daß die TVP mit dem Stufenaufstieg im Entgeltsystem des TVöD-V die gewonnene Berufserfahrung honorieren wollten, weil sie davon ausgegangen sind, daß die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und Arbeitsquantität verbessern, was das BAG ja festgestellt hat, diese Annahme jedoch kontrafaktisch ist, da sich nach querschnittlich etwa einem Jahr in einer Tätigkeit bereits die Maximalleistung einstellt und weitere Erfahrung nicht mehr zu weiteren Steigerungen führt.
WasDennNun:
Fakt ist doch, dass das Entgeltsystem ab Stufe 3 unabhängig von der Berufserfahrung ist.
Oder etwa nicht?
Somit ist das Entgeltsystem offensichtlich ein anderes, als das die TVP wollten.
Und somit wird durch dieses System dem MA nichts vorenthalten, weil es ja nicht die kontrafaktische Annahme umsetzt, sondern ein Tarifsystem ist die dem MA der eine durchschnittliche Leistung erbringt der Stufenanstieg gewährt.
Wobei man selbst dann weiterkommt, wenn man unterdurchschnittliche Leistung erbringt.
Soviel zum qualitativen Zeitablauf.
Spid:
Inwiefern sollte es von Belang sein, ob die TVP ihre Absicht realisieren konnten? Sofern das nicht der Fall ist, spricht das doch sogar noch mehr dafür, daß Geld vorenthalten würde, weil nicht einmal die Absicht realisiert worden ist.
Die TVP möchten Berufserfahrung honorieren, von der sie irrigerweise annehmen, daß sie dazu führte, daß jemand immer besser würde -> Die TVP führen das Stufensystem ein. -> Das Stufensystem führt dazu, daß das Einkommen der Endstufe nicht nach einem Jahr erreicht wird. -> Geld wird vorenthalten.
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