Ok, also reden wir aneinander vorbei oder dir fehlt es an Abstraktionsvermögen.
Ich gehe von ersterem aus.
Denn bei Abschluss einen AVs ist es für die Beschäftigte unbeachtlich was die TVP wollten oder was der Grund für die Einführung des Entgeltsystem des TVÖD gewesen ist, bzw. welche Wirkweise damit erzielt werden sollte.
Für diese Beschäftigte gilt nur die niedergeschriebene Wirkweise des Entgeltsystems, die sie mit ihrer Unterschrift unter dem AV zum Teil ihres AVs werden lassen.
Und wenn sie sich dafür entscheiden, ein solches System Teil des AVs werden zulassen, dann wird ihnen eben nicht Geld vorenthalten, da sie sich für einen AV und Entgeltsystem entschieden haben, welches nicht die Berufserfahrung, sondern Leistung und Treue belohnt.
Da ist es absolut unbeachtlich was wer wann wie damit bezwecken wollte, dass ist nicht Teil des AVs.
Wo wir einer Meinung sind, ist die Tatsache, dass wenn die TVPs nur die Berufserfahrung mit den 6 Stufen belohnen wollen (was das BAG ja feststellte, auch wenn es in den Urteilen nur um die Stufen 1-3 ging), sie ein offensichtlich fehlerhaftes System von Tarifabschluss zu Tarifabschluss bestätigen.
Für jeden Deppen alleine dadurch erkennbar, dass ab Stufe 3 die Berufserfahrung keine Rolle spielt und auch kein Kriterium ist.