Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Vom gD in den hD selbe Behörde

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Unknown:

--- Zitat von: 2strong am 16.02.2021 17:51 ---De facto wird ein berufserfahrener Externer vor Verbeamtung sechs Monate im Anstellungsverhältnis verbringen (Probezeit).

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Das habe ich bisher noch nicht erlebt. Lag die Laufbahnbefähigung vor, so wurde direkt im Eingangsamt verbeamtet. Was macht das für einen Sinn, eine Bewährungszeit im Eingangsamt zu haben? Das wäre ja eine Probezeit als Tarifbeschäftigter mit anschliessender Probezeit als Beamter auf Widerruf. Ich weiss man kann die beiden Systeme nicht vergleichen, aber Sinn macht das meiner Meinung nach nicht. Gleichwohl es viele Dinge gibt, die keinen Sinn ergeben.

Unknown:

--- Zitat von: CmdrMichael am 16.02.2021 18:01 ---Bei uns bewerben sich regelmäßig Sachbearbeiter, die berufsbegleitend noch ein Master gemacht haben, auf Stellen im höheren Dienst.
Wenn sie genommen werden, wechseln sie auf die Stelle im höheren Dienst, müssen dann aber auf der Stelle die 2,5 Jahre warten, bis sie auch auf die A13 befördert werden können.

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Genauso kenne ich das auch.


--- Zitat von: CmdrMichael am 16.02.2021 18:01 ---Währenddessen laufen aber deine Stufen, etc. ganz normal weiter. Bei uns ist es auch üblich, dass solche Stelleninhaber jeweils mit der Mindestwartezeit von einem Jahr durch befördert werden. D.h. bei uns bekommst du auf der neuen Stelle relativ zügig die A11, ein Jahr später die A12 und dann nach den 2,5 Jahren A13.

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Schmeisse bitte nicht die Laufbahnen durcheinander. Du musst nicht durchbefördert werden, um nach Erlangung der Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes zum Regierungsrat ernannt zu werden. Du kannst auch direkt von beispielsweise A10 auf A13 springen. Ob du während der Erlangung der Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst noch befördert werden kannst entzieht sich meiner Kenntnis.

BalBund:

--- Zitat von: CmdrMichael am 16.02.2021 18:01 ---
--- Zitat von: Kimonbo am 16.02.2021 16:38 ---Also weiterhin A10 Stufe 4 (ab September käme Stufe 5) obwohl ich Referent bin? Das würde ja faktisch weniger Geld bedeuten

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Bei uns bewerben sich regelmäßig Sachbearbeiter, die berufsbegleitend noch ein Master gemacht haben, auf Stellen im höheren Dienst.
Wenn sie genommen werden, wechseln sie auf die Stelle im höheren Dienst, müssen dann aber auf der Stelle die 2,5 Jahre warten, bis sie auch auf die A13 befördert werden können.
Währenddessen laufen aber deine Stufen, etc. ganz normal weiter. Bei uns ist es auch üblich, dass solche Stelleninhaber jeweils mit der Mindestwartezeit von einem Jahr durch befördert werden. D.h. bei uns bekommst du auf der neuen Stelle relativ zügig die A11, ein Jahr später die A12 und dann nach den 2,5 Jahren A13.

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Bei uns wurde es lange auch so gehandhabt. Erst beim letzten - behördeninternen JAV - wurde eine Konstellation über §11a Abs. 2 BBG gewählt. Hierdurch erhalten die Kollegen unmittelbar die Bezüge nach A13 und fallen bei Nichtbewährung relativ weich...

Asperatus:

--- Zitat von: Kimonbo am 16.02.2021 17:06 ---Ich bin Politikwissenschaftlerin mit Master Abschluss

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Das Studium würde zur Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes passen, also vermutlich unkritisch.


--- Zitat von: Unknown am 16.02.2021 18:03 ---
--- Zitat von: 2strong am 16.02.2021 17:51 ---De facto wird ein berufserfahrener Externer vor Verbeamtung sechs Monate im Anstellungsverhältnis verbringen (Probezeit).

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Das habe ich bisher noch nicht erlebt. Lag die Laufbahnbefähigung vor, so wurde direkt im Eingangsamt verbeamtet. Was macht das für einen Sinn, eine Bewährungszeit im Eingangsamt zu haben? Das wäre ja eine Probezeit als Tarifbeschäftigter mit anschliessender Probezeit als Beamter auf Widerruf. Ich weiss man kann die beiden Systeme nicht vergleichen, aber Sinn macht das meiner Meinung nach nicht. Gleichwohl es viele Dinge gibt, die keinen Sinn ergeben.

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Während die 2,5 Jahre dem Erwerb der sonstigen Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung nach § 17 Abs. 5 Nr. 2 c) BBG i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BLV dienen, sollen in den darauf folgenden sechs Monaten formal die Befähigung für die neue Laufbahn bewiesen werden. Ob einem das so gefällt oder sinnvoll ist, lass ich mal dahin gestellt.


--- Zitat von: Unknown am 16.02.2021 18:03 ---
--- Zitat von: 2strong am 16.02.2021 17:51 ---De facto wird ein berufserfahrener Externer vor Verbeamtung sechs Monate im Anstellungsverhältnis verbringen (Probezeit).

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Das habe ich bisher noch nicht erlebt. Lag die Laufbahnbefähigung vor, so wurde direkt im Eingangsamt verbeamtet.

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Betraf die Verbeamtung im Eingangsamt ohne vorherige Tätigkeit als Tarifbeschäftigter in der Behörde auch Personen mit der Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst, die die Befähigung zum Richteramt nicht hatten? Mit anderen Worten: Nichtjuristen, sondern Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler?

Unknown:

--- Zitat von: Asperatus am 16.02.2021 19:29 ---Betraf die Verbeamtung im Eingangsamt ohne vorherige Tätigkeit als Tarifbeschäftigter in der Behörde auch Personen mit der Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst, die die Befähigung zum Richteramt nicht hatten? Mit anderen Worten: Nichtjuristen, sondern Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler?

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Ja, es waren Wirtschaftswissenschaftler.

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