Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gekürzter Garantiebetrag nach Höhergruppierung
taubo0815:
Hallo,
über die Suchfunktion habe ich leider nichts passendes gefunden. Folgender Sachverhalt. Seit Juni 2019 beziehe ich ein monatliches Gehalt welches sich aus der EG 10 Stufe 3 TV-L KR( Ba-Wü) plus Garantiebetrag zusammensetzt. Seit Dezember 2020 bin ich in EG 11 Stufe 2 höhergruppiert. Nun erhalte ich lediglich einen gekürzten Garantiebetrag. Um genau so viel das ich auf mein vorheriges fiktives Entgelt komme. Nach ein wenig Recherche möchte ich euch gerne fragen ob das rechtens ist oder ob nicht auch in meinem Fall auf das Beispiel 8a der "Durchführungshinweise der TdL zu den Garantiebeträgen 2019" zu verweisen ist und mir ein höheres Entgelt zusteht?
Herzlichen Dank
Spid:
Aus welcher Entgeltgruppe wurde denn höhergruppiert?
taubo0815:
Danke für die schnelle Antwort. Nach den letztmaligen Tarifverhandlungen und der damit einhergehenden neuen Entgeltordnung wurde ich von der EG 9 Stufe 4 in EG 10 Stufe 3 eingruppiert und erhalte seitdem einen Garantiebetrag von 180€ da die Entgelte in dem beiden Gruppen gleich sind. Laut Gehaltsnachweis und Arbeitsvertrag bin ich auch in EG 10 die ganze Zeit gewesen. Anfang des Jahres erfolgte auf mein Zutun eine Überprüfung meines Sachverhalts da mir mehr Leute unterstellt wurden und somit eine neue Eingruppierung möglich gewesen ist. Dem wurde auch stattgegeben und laut Änderungsvertrag bin ich jetzt in EG 11 aus EG 10. Sorry für die langen Ausführungen aber das hilft vielleicht den Sachverhalt besser zu verstehen.
Spid:
Also erhieltest Du nicht EG 10/3 plus Garantiebetrag, sondern EG 9/4 plus Garantiebetrag. Und es geht um die Entgeltgruppen der Anlage C?
taubo0815:
Ja es handelt sich um die Entgeltgruppen der Anlage C.
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