Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gekürzter Garantiebetrag nach Höhergruppierung
Spid:
Die Höhergruppierung erfolgte mithin aus KR10/3 in KR11/2. Da der Unterschiedsbetrag beider Tabellenentgelte geringer ist als der Garantiebetrag, steht KR10/3 plus Garantiebetrag zu.
taubo0815:
Also im vollen Umfang und nicht auf das aktuelle fiktive Entgelt begrenzt, oder? Was nämlich aktuell der Fall ist.
Spid:
Welches "fiktive Entgelt"? Du hast Anspruch auf KR10/3 plus Garantiebetrag, was betragsmäßig dem bisherigen Anspruch aus KR9/4 plus Garantiebetrag entsprechen sollte.
taubo0815:
Diesen Begriff hatte ich in bei meiner Recherche gefunden. Was man aber vernachlässigen kann. In den Durchführungshinweisen der TdL zu den Garantiebeträgen aus 2019 wird aus meiner Sicht auf meinen Sachverhalt eingegangen( unter Beispiel 8a) und somit würde mir doch ein höheres Entgelt zustehen, oder verstehe ich das falsch?
Spid:
Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und ungeeignet, einen Anspruch zu begründen. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version