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Auf E13 Stelle beworben, E10 Stelle angeboten bekommen

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neodeo2:

--- Zitat von: Doraymefayzo am 18.02.2021 10:24 ---
--- Zitat von: Peter80 am 18.02.2021 09:44 ---
Auf eine Frage oder ein Anliegen mit der Korrektur einer mutmaßlichen Annahme zu entgegnen, kann man mit Anmaßung begründen oder mit Autismus entschuldigen; es ist aber in jedem Fall fehl am Platze, wenn es um ein freundliches Miteinander und den regen Austausch in einem Forum geht.

--- End quote ---

Freundlichkeit brauchst Du von Spid nicht zu erwarten. Kompetenz ja

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Erinnert mich irgendwie an Dr. House :-D

WasDennNun:

--- Zitat von: Peter80 am 18.02.2021 09:44 ---Ich habe hier einen Rat von Leuten gesucht, die nach TV-L tätig oder in diesem Bereich kundig sind und die Tipps für mich haben und/oder ihre Erfahrungen mit mir teilen möchten.
Da dieses Forum offenkundig für Fragestellungen im Bereich des TV-L und des TV-H existiert, fühle ich mich hier mit meinem Anliegen auch richtig aufgehoben. Sollte ich damit falsch liegen, möge mich ein Moderator bitte ordentlich auf ein adäquates Forum verweisen.
--- End quote ---
Nicht nötig, bist hier trotzdem willkommen und nicht grundfalsch, da es ja keine Foren Regeln gibt, oder andere Regelungen seitens der Moderatoren gibt, die die Anfragen in diesem Unterforum einschränken.

--- Zitat ---Auf eine Frage oder ein Anliegen mit der Korrektur einer mutmaßlichen Annahme zu entgegnen, kann man mit Anmaßung begründen oder mit Autismus entschuldigen; es ist aber in jedem Fall fehl am Platze, wenn es um ein freundliches Miteinander und den regen Austausch in einem Forum geht.

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Bei deiner schnellen Auffassungsgabe könnte ich mir vorstellen, dass eine E10 Stelle für dich eine Qual sein könnte.
Allerdings ist es bei einer E13 Stelle im allgemeinen Teil nun einmal so, dass da eine Voraussetzung in der Person die wiss. Hochschulausbildung ist.
(Bei IT gäbe es da noch andere Wege zur E13)
So dass du selbst wenn du diese Stelle bekommst und die E13 Tätigkeiten übertragen bekommen würdest, du idR nur E12 wärest und bekommen würdest.

Wenn du 5 Jahre mit der E10 Leben kannst, dann kann es natürlich sein, dass du darüber zu einer e11, e12 stelle kommst, zur E13 seltener.

Falls du die E10 Stelle bekommst, dann lasse dich nicht mit Stufe 123 abspeisen, sondern fordere die Stufe die deiner beruflichen Tätigkeitszeit entspricht, man kann deine sämtliche berufliche Tätigkeit als förderliche Zeiten anerkennen, wenn sie dieses nicht machen wollen, dann vergiss es.

Peter80:
@WasDennNun
Danke.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass man sich theoretisch in jede Entgeltgruppe hocharbeiten kann, es bei der Einstellung aber auf den Abschluss ankommt und dies gemäß folgender Tabelle Anwendung findet: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html

Außerdem scheinen Arbeitgeber und Bewerber an die Anforderungen der Stellenausschreibung gebunden, sodass nicht wie in der freien Wirtschaft individuell entschieden werden kann?

Alien1973:
Wenn du noch zögerst zu wechseln dann ist der Leidensdruck noch nicht groß genug. Wenn es finanziell machbar ist, einfach wechseln und weiter nach passenden Stellen suchen. Wer/was hindert dich daran?
Innerhalb des gleichen AG halte ich einen Aufstieg von E10 nach E13 für kaum möglich. Auch sind je nach AG diese Stellen nicht im Überfluss vorhanden, so dass sich das schon alleine aus diesem Umstand als schwierig erweisen dürfte.

Spid:

--- Zitat von: Peter80 am 25.02.2021 12:12 ---@WasDennNun
Danke.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass man sich theoretisch in jede Entgeltgruppe hocharbeiten kann, es bei der Einstellung aber auf den Abschluss ankommt und dies gemäß folgender Tabelle Anwendung findet: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html

Außerdem scheinen Arbeitgeber und Bewerber an die Anforderungen der Stellenausschreibung gebunden, sodass nicht wie in der freien Wirtschaft individuell entschieden werden kann?

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Nein, das verstehst Du falsch. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die verlinkte Tabelle ist tariflich bedeutungslos. Die Masse der AG ist nicht an die Ausschreibung gebunden. Das trifft nur auf öffentliche AG zu. Die Entgeltgruppe wird durch die Ausschreibung nicht berührt.

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