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Auf E13 Stelle beworben, E10 Stelle angeboten bekommen

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Bastel:

--- Zitat von: neodeo2 am 18.02.2021 08:31 ---
Es kommt natürlich auf das Amt an, aber ich denke es ist über all so, dass das Personal rüber gereicht wird, wie eine Ware ^^?


--- End quote ---

Das ist eventuell bei austauschbaren Verwaltungsmitarbeitern oder Personalern möglich. ITler, Ingenieure oder anderes hoch ausgebildetes Personal wird i.d.R. nicht freiwillig weggegeben. Der ÖD ist keine Leiharbeitsfirma.

Die wollen einen Master für die E10? LOL

An deiner Stelle würde ich meinen alten Job behalten. Auf 70k oder in die Nähe davon kommst du mit einer E10 nicht so schnell. Da benötigst du schon die 11 in der Endstufe...

Peter80:

--- Zitat ---Nein, das verstehst Du falsch. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die verlinkte Tabelle ist tariflich bedeutungslos. Die Masse der AG ist nicht an die Ausschreibung gebunden. Das trifft nur auf öffentliche AG zu. Die Entgeltgruppe wird durch die Ausschreibung nicht berührt.
--- End quote ---


Ok. Das bedeutet, dass sich die Eingruppierung nach der Tätigkeit richtet und daher nicht verhandelbar ist, da die Stellenbeschreibung nun mal feststeht.
Und da es sich um ein Landesamt handelt (öffentlicher AG), ist dieses an die Ausschreibung gebunden.

Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...

@Alien1973
Bei einem Stellenwechsel gibt es trotz Leidensdruck nun einmal sehr viele Dinge abzuwägen.
Da gibt es sicher auch unterschiedliche Ansichten. Aber Fahrstrecke, Kollegen, Gehalt, Arbeitsklima, zukünftige Unsicherheiten, Work-Life-Balance, spielen bei den Überlegungen sicher eine Rolle.

Spid:
Bei TB gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst - noch etwas, was damit vergleichbar wäre. Wenn AG solchen Dummsprech verwenden, sollte man einen Bogen darum machen, weil sie dann mutmaßlich auch bei anderen Angelegenheiten versagen.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 25.02.2021 13:25 ---Bei TB gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst - noch etwas, was damit vergleichbar wäre. Wenn AG solchen Dummsprech verwenden, sollte man einen Bogen darum machen, weil sie dann mutmaßlich auch bei anderen Angelegenheiten versagen.

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Das ist zwar formal richtig, aber auch das BAG hat sich dieser Bezeichnungen in der Vergangenheit bedient und das mag in machen Köpfen noch feststecken. Ich würde mich nicht übermäßig davon abschrecken lassen.


--- Zitat von: Peter80 am 25.02.2021 13:17 ---Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...

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Da macht es sich die Behörde etwas leicht oder weiß es nicht besser. Natürlich könnte sie dir auch die E-13-Tätigkeiten übertragen, mangels abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium wärst du in die E 12 eingruppiert.

Spid:
Das BAG hat sich derlei Begrifflichkeiten nicht bedient, sondern stets der tariflich korrekten. Dazu gehörte im BAT-Kontext bspw. der Begriff „gehobener Angestelltendienst“, weil es im BAT so etwas gab. Im Kontext von TVÖD und TV-L ist es Dummsprech.

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