Hallo zusammen,
ich weiß, dass das Forum keine Rechtsberatung ist / sein darf. Aber ich wäre zumindest über einen unabhängigen Hinweis dankbar, ob meine Rechtsauffassung total verquer ist oder die meines Dienstherrn.
Ich habe Widerspruch gegen meine letzte Regelbeurteilung eingelegt, da Leistungen aus einer Abordnungszeit nicht berücksichtigt worden waren. Dem Widerspruch ist kürzlich stattgegeben worden, Anfang des Monats habe ich auch meine neue Regelbeurteilung erhalten.
Nun fand im kurz bevor ich die neue Regelbeurteilung erhalten habe eine Beförderungsrunde statt, in der Kollegen meiner Besoldungsstufe mit der gleichen Note, einer schlechteren Vornote und kürzerer Standzeit auf der Besoldungsstufe befördert worden sind.
Aus meiner Sicht steht mir diese Beförderung auch zu, da der Dienstherr schuldhaft das Leistungsprinzip bei der Auswahl verletzt hat, indem er eine rechtswidrige Beurteilung erstellt hat, die maßgeblich für die Beförderung war. Eine rückwirkende Beförderung um drei Monate wäre theoretisch möglich, entsprechende Planstellen sind vorhanden.
Die zuständige Personalstelle hingegen argumentiert, dass das Leistungsprinzip nicht verletzt wurde, da sie ja durch den zu dem Zeitpunkt noch laufenden Widerspruch gar nicht wissen konnte, wie meine Leistung tatsächlich war, und ich daher bis zur nächsten Beförderungsrunde warten muss.
Das erscheint mir wiederum äußerst fragwürdig, da der Dienstherrn ja sowohl die Personalstelle als auch meine Beurteilen umfasst und die Personalstelle sich nicht einfach hinstellen kann "Na wir waren ja nicht für die Beurteilung verantwortlich und können daher auch nichts dafür, dass der Widerspruch noch lief" - was so auch nicht stimmt, da sie ja eigentlich die Korrektheit der Beurteilung zu überprüfen hat.
Ist die Personalstelle tatsächlich im Recht oder steht mir die Beförderung ggf. zu?