Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Spid:
Deine Haltung ist unbeachtlich. Weder stünde Dir eine Zulage zu noch hättest Du ein Anrecht auf die Verweigerung einer Tätigkeit, die Dir durch den AG im Rahmen seines Direktionsrechts - wie im geschilderten Sachverhalt - aufgetragen werden kann. Die Alternative ist die Kündigung.
Bonosteffen:
Tariflich gesehen wohl richtig. Wenn aber meine eigentliche Stelle als Referatsleiter in EG 15 bewertet ist, dann ist die nächste Führungsposition (Abteilungsleiter) wohl noch höher bewertet, also außertarif.
Heißt: wenn ich eine Zulage bekommen würde dann wäre es eine freiwillige Leistung des AG.
Spid:
Stellen und deren Bewertung sind tariflich ohnehin unbeachtlich. Zutreffend ist, daß tariflich keine Zulage zusteht. Ob der AG die Tätigkeit außertariflich vergüten würde, kann mithin dahingestellt bleiben. Zwingend ist weder das noch daß einem Vorgesetzten eine höhere Entgeltgruppe zustünde. Entgeltgruppen bilden keine Hierarchien ab. Es ist möglich und kommt auch tatsächlich vor, daß ein Vorgesetzter niedriger eingruppiert ist als seine Untergebenen. Erst recht lassen sich aufgrund der völlig unterschiedlichen Systeme auch keinerlei Rückschlüsse für die Eingruppierung aus der Besoldung von Beamten in selber Tätigkeit ziehen. Mithin kann man zwar das Gefühlchen haben, einem stünde eine Zulage zu - dabei bleibt es jedoch. Dem unbenommen ist natürlich die Möglichkeit der über- wie außertariflichen Vergütung durch den AG. Diese steht ihm tarif- und arbeitsrechtliche aber stets offen, da der Tarifvertrag lediglich Mindestarbeitsbedingungen festlegt.
Lothar57:
Ein solches Problem tritt immer dann in den Fokus, wenn Beamte und TBs im selben Beruf aufeinandertreffen. Es ist erstaunlich, dass es in Deutschland immer noch denkbar und Realität ist, dass Menschen mit der gleichen Qualifikation und Berufserfahrung, am gleichen Arbeitsplatz so unterschiedliche Einkommen für die gleiche Tätigkeit erzielen.
Rechtliche Spielräume wie außertarifliche Zulagen oder Vorweggewährung von Stufen werden nur im Ausnahmefall gewährt. Pikanterweise werden diese Entscheidungen dann auch noch in den allermeisten Fällen von Beamten getroffen.
Da würde ich mir von den Gewerkschaften erheblich mehr Engagment wünschen, um diese Ungleichheit zu beseitigen.
Spid:
Welche Ungleichheit?
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