Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höherwertige Tätigkeit aber keine Zulage
Yvonne:
--- Zitat von: Lothar57 am 21.02.2021 10:56 ---Ein solches Problem tritt immer dann in den Fokus, wenn Beamte und TBs im selben Beruf aufeinandertreffen. Es ist erstaunlich, dass es in Deutschland immer noch denkbar und Realität ist, dass Menschen mit der gleichen Qualifikation und Berufserfahrung, am gleichen Arbeitsplatz so unterschiedliche Einkommen für die gleiche Tätigkeit erzielen.
--- End quote ---
Von Verfassungs wegen sind Beamt*innen ja auch eigentlich für hoheitliche Aufgaben vorgesehen, und Tarifbeschäftigte für den Rest. Wenn das in der Praxis anders gehandhabt wird, kommt es zu den beschriebenen "Konflikten". Das hat also nichts mit Tarifrecht oder Beamtenrecht zu tun, sondern mit dem Agieren der Dienstherrn/Arbeitgeber.
Lothar57:
--- Zitat von: Yvonne am 21.02.2021 12:16 ---Von Verfassungs wegen sind Beamt*innen ja auch eigentlich für hoheitliche Aufgaben vorgesehen, und Tarifbeschäftigte für den Rest. Wenn das in der Praxis anders gehandhabt wird, kommt es zu den beschriebenen "Konflikten". Das hat also nichts mit Tarifrecht oder Beamtenrecht zu tun, sondern mit dem Agieren der Dienstherrn/Arbeitgeber.
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Nun denn, natürlich sind Beamtenrecht und Tarifrecht formal zwei verschiedene Paar Schuhe. Fakt ist aber, dass Menschen mit gleicher Arbeit, Qualifikation und Verantwortung vom in Personalunion auftretenden Dienstherren bzw. Arbeitgeber völlig unterschiedlich behandelt und vor allem finanziell vergütet werden.
Da sitzen z.B. im selben Büro oder Lehrerzimmer zwei gleichaltrige, ehemalige Studienkollegen nebeneinander, deren Netto-Einkommen im Extremfall um bis zu 1000 Euro auseinanderklaffen kann, obwohl sie exakt denselben Job machen. Grund: Kollege A wurde seinerzeit wegen Übergewicht nicht verbeamtet.
Wenn ein Arbeitgeber/Dienstherr einen Tarifbeschäftigen mit hoheitlichen Aufgaben betraut, sollte er ihn auch fairerweise, wo möglich, mit verbeamteten Kollegen gleich stellen. Das Tarifrecht böte dazu auch Möglichkeiten (Vorweggewährung von Stufen oder AT-Zulagen).
Ich weiß: Moralische Fragen und Fairness sind tarifrechtlich unbeachtlich...
Spid:
Eben. Wer ein Beamtenverhältnis nicht anstrebte oder eines anstrebte und dabei versagte, weil er den Anforderungen nicht genügte, wird zurecht anders behandelt als jemand, der sich im Wege der Bestenauslese durchsetzen konnte - zumal im Sachverhalt nicht einmal eine ungleiche Behandlung erkennbar wäre, denn auch ein Beamter erhielte keine Zulage. Wo also ist Dein Punkt?
Lothar57:
Das Tarif- und Beamtenrecht ist ja kein Naturgesetz und erst recht keine göttliche Offenbarung. Was rechtens ist, wer, wie zu Recht behandelt oder was in rechtliche Normen gefasst wird, ist das Ergebnis eines ethisch-moralischen Diskurses. Ich bin mir sicher, dass in zehn Jahren das heutige Tarifrecht ethisch anderes bewertet wird als heute.
Spid:
Das heutige Tarifrecht ist weitestgehend auch das von vor 10 Jahren - und hat keinen Wertungswandel erfahren. Ich möchte aber nicht ausschließen, daß weinerliche SJW mit subjektivem Gerechtigkeitsfimmel in einer dem verbrecherischen Sozialismus zustrebenden Gesellschaft Einfluss auf Moralvorstellungen auch außerhalb der Gruppe, die an der Geisteskrankheit „Wokeness“ leidet, gewinnt. Das führt aber nur zu einem Wandel in der moralischen Beurteilung derer, die derlei minderwertiger Moral anhängen. Die ethische Bewertung bleibt davon jedoch unberührt, da aus ihr ja bereits die Minderwertigkeit der geschilderten Moral hervorgeht.
Und wo war jetzt Dein Punkt?
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