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[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung

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Organisator:

--- Zitat von: Gruenhorn am 24.02.2021 14:34 ---Wer sagt, dass es keine Zwischenprüfung gibt?!

--- End quote ---

Wann wäre denn im Regelfall eine solche?

bgler:
Da der TE von einem dualen Studium spricht, wird es vermutlich jede Menge Modulprüfungen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) geben - und wenn eine davon endgültig nicht bestanden wird ist soweit ich weiß Feierabend.

Garfield73:

--- Zitat von: bgler am 24.02.2021 14:26 ---Sicher?

--- End quote ---
Zumindest für meinen Bereich (Finanzverwaltung, allerdings in Bayern) ja.
Und auch wieder nur für den Bereich kann ich sagen, dass es eine Zwischenprüfung gibt, nach dem ersten Studienabschnitt (ca. nach 5 Monaten).

Calenberger:
In NDS ist dies mittlerweile anders. Das dreimalige durchfallen durch eine Klausur, reicht hier schon für die Entlassung.

NGS:
Hallo
Sorry, dass ich mich einmische. Muss man die Anwärtergrundbeträge für das ganze Studium zurückzahlen oder nur für die Monate, die man studiert hat?

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