Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Organisator:
--- Zitat von: Gruenhorn am 24.02.2021 14:34 ---Wer sagt, dass es keine Zwischenprüfung gibt?!
--- End quote ---
Wann wäre denn im Regelfall eine solche?
bgler:
Da der TE von einem dualen Studium spricht, wird es vermutlich jede Menge Modulprüfungen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) geben - und wenn eine davon endgültig nicht bestanden wird ist soweit ich weiß Feierabend.
Garfield73:
--- Zitat von: bgler am 24.02.2021 14:26 ---Sicher?
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Zumindest für meinen Bereich (Finanzverwaltung, allerdings in Bayern) ja.
Und auch wieder nur für den Bereich kann ich sagen, dass es eine Zwischenprüfung gibt, nach dem ersten Studienabschnitt (ca. nach 5 Monaten).
Calenberger:
In NDS ist dies mittlerweile anders. Das dreimalige durchfallen durch eine Klausur, reicht hier schon für die Entlassung.
NGS:
Hallo
Sorry, dass ich mich einmische. Muss man die Anwärtergrundbeträge für das ganze Studium zurückzahlen oder nur für die Monate, die man studiert hat?
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