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[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung

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Garfield73:
Nein. Nicht-Bestehen der Prüfung ist kein Rückzahlungsgrund.
Und versuche mal zu beweisen, dass jemand anbsichtlich durchfällt ...

bgler:

--- Zitat von: Garfield73 am 24.02.2021 12:55 ---Nein. Nicht-Bestehen der Prüfung ist kein Rückzahlungsgrund.
Und versuche mal zu beweisen, dass jemand anbsichtlich durchfällt ...

--- End quote ---

Sicher? Es muss doch nicht absichtlich sein, auch eine unabsichtlich schlechte Leistung hätte er zu vertreten. Und da er soweit die (schulischen) Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfüllt hat und die sechs monatige Frist (in der er hätte entspr. den Durchführungshinweisen den Vorbereitungsdienst ohne Rückzahlunspflicht abbrechen können) scheinbar aufgrund ausreichender Leistung "Überstanden" hat, kann der Dienstherr wohl seine Fähigkeit zum erfolgreichen Absolvieren des Vorbereitungsdienstes annehmen - und Gegenteiliges eben den durch ihn zu vertretenden Gründen zuschreiben. Oder anders gefragt: Wer wenn nicht er hätte denn das Durchfallen zu vertreten? Der strenge Prüfer?

Würde das "Rausprüfen lassen" keine Rückzahlungspflicht begründen, hätte man sich den § 60 Abs. 2 Nr. 1 NBesG auch sparen können. Außerdem würde diese Möglichkeit dazu führen, dass der Dienstherr noch für weitere Monate Anwärterbezüge zahlt; also für die Zeit, die noch folgt, bis dann auch der dritte (bzw. letzte) Prüfungsversuch gescheitert ist - ich denke das wird nicht Sinn der Sache sein..


Organisator:
Laut Sachverhalt ist der TE seit 08/2020 im Vorbereitungsdienst und will ihn alsbald beenden. Das Warten auf die Abschlussprüfung in 2023 klingt nicht nach einer erstrebenswerten Option.

Gruenhorn:
Aus der Rechtsauffassung einer großen Bundesbehörde, weiß ich von Kollegen, die durchgefallen sind, dass sie nichts zurück zahlen mußten. Ob das das Bundesland auch so sieht, lässt sich am besten durch nachfragen klären.

Gruenhorn:
Wer sagt, dass es keine Zwischenprüfung gibt?!

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