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Zusatzurlaub §27 Abs. 1 Wechselschicht

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Spid:
Du führtest aus, es ergäben sich lediglich 6 Wochen Urlaub einschl. des Zusatzurlaubs. 24 freie Schichten bei 3,25 Schichten pro Woche ergeben jedoch mehr als 6 Wochen Urlaub.

mj23:

--- Zitat von: Spid am 23.03.2021 09:16 ---Du führtest aus, es ergäben sich lediglich 6 Wochen Urlaub einschl. des Zusatzurlaubs. 24 freie Schichten bei 3,25 Schichten pro Woche ergeben jedoch mehr als 6 Wochen Urlaub.

--- End quote ---

Du hast Recht! Ich habe nun auch meinen Gedankenfehler gefunden: Ich hatte mir den Schichtplan angeschaut, in dem pro Woche vier 12-Stunden-Schichten eingetragen waren, und bin dann fälschlicherweise von durchschnittlich vier Schichten pro Woche ausgegangen. Unter Berücksichtigung von reinen Rufbereitsschaftswochen und vereinzelten Lücken landet man jedoch tatsächlich bei 3,25 Schichten pro Woche.
Das hätte ich natürlich wirklich einfach mit 39/12 herauskriegen können.
Dadurch sind 24 Urlaubsschichten entsprechend auch mehr als sechs Wochen.

Die Regelung müsste dann nun ja in Ordnung sein. Ich danke euch für die Hilfe!
Es tut mir leid, dass meine unkorrekte Annahme im ursprünglichen Sachverhalt erst zu dem längeren Hin und Her geführt hat.

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