Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung im Bereich der polizeilichen Datenauswertung
Polidai34:
Hallo Kollegen,
vielleicht kann der ein oder andere mir bei meinen Anliegen behilflich sein. Ich und drei weitere Kollegen werden bei der Polizei im Bereich der Videoauswertung dienstlich verwendet. Bedeutet, wir werten Videoaufnahmen (polizeiliche, sowie gesicherte Aufnahmen aus dem Internet) hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Relevanz aus. Nun spricht von unserer Seite aus viel dafür, dass unsere Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe als der EG 9 a zuzuordnen sind. Da eine Eingruppierungsfeststellungsklage in Vorbereitung ist, benötigen wir bzw. der Anwalt mehrere BAK’s (Beschreibung des Aufgabenkreises) von Angestellten bei der Polizei/LKA, die in einem ähnlichen Tätigkeitsbereich arbeiten, sprich im Rahmen der Datenauswertung/Internetauswertung zum Zweck der Strafverfolgung. Vielleicht ist ja jemand von euch so freundlich und könnte mir eine oder mehrere BAK’s zukommen lassen. Ihr würdet uns sehr helfen.
Kollegiale Grüße!
Spid:
Mir erschließt sich nicht der Sinn dieses Anliegens. Die auszuübende Tätigkeit anderer AN ist für die Eingruppierung unbeachtlich.
JC83:
--- Zitat von: Spid am 25.02.2021 11:16 ---Mir erschließt sich nicht der Sinn dieses Anliegens. Die auszuübende Tätigkeit anderer AN ist für die Eingruppierung unbeachtlich.
--- End quote ---
Was würdest du einschätzen, wo die Tätigkeit einzutüten ist?
Spid:
Ich hielte E6 oder E9a für zutreffend.
Polidai34:
Ein Sachbeweis der vor Gericht maßgeblich am Verfahrensausgang beteiligt ist ... e6-e9a... ohne Worte
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