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Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert

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Spid:
6 Monate ab Fälligkeit des Anspruches. Für die Zuschläge ist dies jeweils der Zahltag des zweiten Monats, der auf die Entstehung des Anspruches folgt (§20 Abs. 1 Satz 4 TVÖD). Für die Überstunden an sich ist dies im Geltungsbereich des BT-V der Zahltag des zweiten Monats, der auf das Ende des Dritten Kalendermonats nach deren Enstehen folgt (§20 Abs. 1 Satz 4 TVÖD i.V.m. §43 BT-V.

Martinar:
Danke!  Ich glaube in unserer Personalabteilung hat keiner Ahnung. Dort meint man, wenn man Zuschläge für beispielsweise Dienste ab 21 Uhr zahlt, dann wäre das ausreichend. Aufgrund der Situation kommt es unter der Woche auch vor dass wir bis 22 Uhr arbeiten. Daraufhin bekam ich die Antwort dass ja diese Überstunden nichts mit denen des Samstags zu tun hätten und ohnehin mur jene für Samstag gelten würden für Zuschläge - wenn überhaupt. Wobei man ja insgesamt jetzt sagt, es sei freiwillige Mehrarbeit meinerseits, man erwarte sowas einfach in Zeiten wie diesen.

Spid:
Mehrarbeit können nur Teilzeitbeschäftigte leisten.

Martinar:
 ???wie nennt man das eigentlich dann, was bei uns als "Überstunden" bezeichnet wird, also wenn ich bei Vollzeit 39 Stunden pro Woche jede Woche 45 Stunden mache oder noch mehr

Spid:
Wenn es angeordnete Arbeitsstunden sind, die nicht fristgerecht ausgeglichen werden, sind es Überstunden. Andere Arbeitsstunden sind Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind. Keine Arbeitsstunden sind Stunden, die im Rahmen von Gleitzeitregelungen im Sinne der Protokollerklärung zu § 6 anfallen, es sei denn, sie sind angeordnet worden.

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