Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Was tun, wenn keiner auf Überlastung reagiert
Falke007:
--- Zitat von: Spid am 25.02.2021 22:06 ---Also sind die Arbeitsstunden angeordnet und entsprechend zu entgelten. Lohnklage erheben und somit die Anordnung sauer machen. Wenn man schon beim ArbG den Antrag einreicht, kann man auch gleich einen Feststellungsantrag einreichen, der auf die Unrechtmäßigkeit der Anordnung gerichtet ist, da zu vermuten steht, daß der PR/BR bei der Anordnung nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Wenn man lustig drauf ist, kann man noch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragen, dem AG bis zur Entscheidung die Anordnung zu untersagen.
--- End quote ---
Genau das!
Wenn du so wichtig für den Chef bist, dann wird er dich doch kaum kündigen..
Lars73:
Welche Arbeitszeit ist vom Arbeitgeber vorgegeben? (Mo von X-Y, Di von ...)
In welcher Form wurde diese Vorgegeben?
Martinar:
Also das ganze hier passiert auf Zuruf. Direkt vom Fachvorgesetzten. So wirklich klar erwähnt wird nicht etwa „mach Überstunden“. Sondern es wird einfach gesagt Samstags bist von 8-16 Uhr ebenfalls da um Unterlagen entgegen zu nehmen.
Ich habe der Personalchefin geschrieben ich mag diese angeordneten Stunden mit Zuschlag vergütet haben. Diese sagte, da sei eine Unverfrorenheit. Das habe noch nie jemand gefordert im Haus.
Ich habe mich mal einen Tag Samstag krank gemeldet. Daraufhin kam ein Gespräch mit dem Amtsleiter und der kündigte eine Abmahnung an.
Bastel:
--- Zitat von: Martinar am 26.02.2021 09:18 ---Also das ganze hier passiert auf Zuruf. Direkt vom Fachvorgesetzten. So wirklich klar erwähnt wird nicht etwa „mach Überstunden“. Sondern es wird einfach gesagt Samstags bist von 8-16 Uhr ebenfalls da um Unterlagen entgegen zu nehmen.
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Tja, das ist das Problem und deshalb wirst du auch keine Zuschläge bekommen. Entweder schrifltich geben lassen oder nicht machen. An deiner Stelle würde ich mal schauen dass du die 150h Mehrarbeit (Ja das sind keine Überstunden!) abgebaut bekommst. Nicht das die aufgrund irgendwelcher internen Vereinbarungen verfallen...
Schokobon:
Würde mir das nicht antun und einen anderen AG suchen.
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